Bildung & Kultur

Volksschuleinschreibungen für das Schuljahr 2023/2024 finden statt

Stadt Linz verschickt in den nächsten Tagen Brief mit Information an Eltern

In den Linzer Volksschulen finden am 8. November 2022 von 10 bis 18 Uhr die Einschreibungen für das Schuljahr 2023/2024 statt. Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 1. September 2023 das sechste Lebensjahr vollenden. Die Schüler*inneneinschreibung in einer Linzer Schule ist für alle zukünftigen Schüler*innen verpflichtend, deren Hauptwohnsitz in Linz ist.

Jedes Jahr im November findet die Schüler*inneneinschreibung für das nächste Schuljahr statt. Die Stadt Linz informiert als Service alle Erziehungsberechtigten der künftigen Schulanfänger*innen über mehrere Wege: Neben entsprechenden Infos auf der städtischen Homepage www.linz.at werden Informationsplakate an allen Volksschulen und Kindergärten in Linz angebracht. Dazu wird ein Brief samt Anmeldeformular und Informationen an alle Erziehungsberechtigten der Schulanfänger*innen diese Woche verschickt. Wie in den Jahren zuvor gilt die freie Schulwahl. „Wir möchten es allen Linzer Eltern so leicht wie möglich machen, ihr Kind in ihrer Wunschschule unterzubringen“, betont der für das Schulwesen zuständige Stadtrat Dietmar Prammer. „Allen künftigen Tafelklassler*innen wünsche ich jetzt schon einen optimalen Start ins Schulleben.‘“

Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten werden vom städtischen Geschäftsbereich Kultur und Bildung im Lauf dieser Woche mit einem Elternbrief verständigt bzw. vorinformiert. Diesem Schreiben ist eine Liste beigefügt, der zu entnehmen ist, welche Schule sich in der Nähe des Wohnortes befindet. Innerhalb des Stadtgebietes Linz kann die Schule frei gewählt werden, die Einschreibung des Kindes ist jedoch nur an einer Schule möglich. Eltern können, wenn sie möchten, direkt bei der Schuleinschreibung aber noch eine alternative Wunschschule bekannt geben.

Die Einschreibung erfolgt in der gewünschten Schule. Wenn dort die Kapazitäten nicht ausreichen, wird nach den im Elternbrief angeführten Kriterien über die Aufnahme entschieden.

Für die Schuleinschreibung werden die Geburtsurkunde, die Sozialversicherungsnummer und der Meldezettel des Kindes sowie im Falle einer Namensänderung die entsprechende Urkunde benötigt, ebenso das ausgefüllte Datenblatt der Bildungsdirektion  sowie ein Impfnachweis (verpflichtend, bitte in Kopie).

Sollten nicht alle Kinder in ihre Wunschschule aufgenommen werden können, dann gelten für die endgültige Aufnahme folgende Kriterien:

  • Wohnortnähe
  • Geschwister, die die Schule bereits besuchen
  • Pädagogische Angebote
  • Arbeitsstätte der Erziehungsberechtigten in unmittelbarer Schulnähe
  • Familiäre oder private Betreuung in unmittelbarer Schulnähe
  • Bereits besuchter Kindergarten in unmittelbarer Schulnähe

Für Fragen steht Frau Gabriele Walter vom städtischen Geschäftsbereich Kultur und Bildung unter der Telefonnummer +43 732 7070 1406 oder unter der E-Mailadresse gabriele.walter@mag.linz.at gerne zur Verfügung.

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