Leben & Stadt

Städte schlagen Alarm: Ungerechtigkeiten des Landes OÖ nehmen mit „Gemeindefinanzierung Neu“ weiter zu

Ja zu Solidarität mit kleineren Gemeinden, aber fair: 15-fache Pro-Kopf-Förderung zu Lasten der Städte ist zu viel und ungerecht!

Oberösterreichs Städte schlagen Alarm: Eine neue Studie des Zentrums für Verwaltungsforschung zeigt auf, dass ihre Leistungen durch das neue System der Gemeindefinanzierung noch mehr bestraft statt gefördert werden.

Durch die neue Regelung der Gemeindefinanzierung in Oberösterreich erhalten die kleinsten Gemeinden mittlerweile die 15-fache Pro-Kopf-Förderung von mittleren und großen Städten. Vor der Neuregelung betrug dieses Verhältnis „nur“ 1:11. Die Studie belegt außerdem, dass nach wie vor ausschließlich auf die Erträge der Gemeinden abgezielt wird: Auch dadurch wird wirtschaftlich erfolgreiche Kommunalpolitik bestraft, wenn zusätzliche Einnahmen sofort umverteilt werden.

Leistung wird noch mehr bestraft statt gefördert!

Nicht berücksichtigt wird hingegen, dass die Städte nicht nur ihre eigenen Hausaufgaben, sondern darüber hinaus sehr viele Fleißaufgaben erledigen müssen. In zahlreichen Rechnungshofberichten wurde bereits kritisiert, dass die einseitige Umverteilung von Einnahmen ohne entsprechende Berücksichtigung der Leistungen, die Städte und Gemeinden in unterschiedlichem Ausmaß erbringen, nicht zielführend ist. Diese Kritik wird durch die KDZ-Studie ausdrücklich bestätigt.

Städtebund-Vorsitzender Bürgermeister MMag. Klaus Luger sagt dazu: „Wir bekennen uns zu einem solidarischen Ausgleichssystem zwischen stärkeren und schwächeren Gemeinden. Es kann aber nicht sein, dass erfolgreiche kommunale Wirtschaftspolitik bestraft wird, indem den Städten noch mehr als bisher Steuermittel vorenthalten werden.“

Der Vorsitzenden-Stellvertreter Bürgermeister Dr. Andreas Rabl ergänzt: „Die Städte tragen als regionale Zentren wesentlich zur Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum in allen oberösterreichischen Regionen bei. Wer die Städte schwächt, anstatt sie zu stärken, gefährdet ihre Versorgungsfunktion und damit die regionale Versorgungssicherheit.“

Städtebund beauftragte umfassende Evaluierung der Gemeindefinanzierung Neu aus Städtesicht

Die Steuereinnahmen in Österreich werden nach dem Finanzausgleichsschlüssel auf den Bund, die Länder und die Gemeinden verteilt. Ein Teil der Gemeindeanteile verbleibt bei den Ländern. Mit diesen so genannten „Bedarfszuweisungsmitteln“ sollen strukturschwache Gemeinden bei Investitionen unterstützt werden können. Da die frühere Regelung in Oberösterreich hinsichtlich Planungssicherheit und Transparenz unzureichend war, setzte das Land mit Jänner 2018 neue Regelungen zur so genannten „Gemeindefinanzierung Neu“ in Kraft.

Die neuen Bestimmungen finden mit Ausnahme der drei Statutarstädte bei allen Mitgliedsgemeinden der Städtebund-Landesgruppe Oberösterreich Anwendung, weshalb der Städtebund das Zentrum für Verwaltungsforschung KDZ mit einer Untersuchung der Auswirkungen der Neuregelung beauftragte.

Mangelnde Berücksichtigung der zu erbringenden Aufgaben und Leistungen wurde nicht behoben

Die Neuregelung der Gemeindefinanzierung in Oberösterreich stellt dem Grunde nach einen Schritt in die richtige Richtung dar. Allerdings fehlt es auch der neuen Regelung vor allem an der Aufgabenorientierung. Wie die aktuelle Studie des KDZ belegt, werden ausschließlich Mittel von finanzkräftigen zu finanzschwachen Gemeinden umverteilt, damit auch diese die für sie notwendigen Projekte umsetzen können. Gleichzeitig wird jedoch nicht berücksichtigt, dass Gemeinden unterschiedliche Funktionen wahrnehmen und daher verschiedene Aufgaben erbringen. Das bedeutet, dass de facto nur der wirtschaftliche Erfolg (die Einnahmensituation) einer Gemeinde über ihre Förderwürdigkeit entscheidet, nicht aber die dafür nötigen Rahmenbedingungen und Leistungen. Dieser „Ressourcenausgleich“ ohne „Lastenausgleich“ wird auch immer wieder in Rechnungshofberichten kritisiert.

Städte müssen mehr Leistungen erbringen

Gerade Städte als Zentren kleinerer und größerer Regionen stellt dies vor bedeutende Probleme. Sie müssen wichtige regionale Versorgungsfunktionen erfüllen und daher Infrastrukturen und Dienstleistungen nicht nur für die eigene Bevölkerung, sondern für die Bevölkerung einer ganzen Region bereitstellen. Man denke hier etwa an Kultur- und Sporteinrichtungen oder die Bereitstellung öffentlicher Verkehrsmittel.

Stärkung der Städte notwendig

Umso wichtiger wäre es, dass das komplexe Transfersystem zwischen Land und Gemeinden auf diese Unterschiede im Leistungsbedarf Rücksicht nimmt. Städte sind ein wesentlicher Faktor für das Funktionieren einer Region. Werden Städte geschwächt, wird die ganze Region geschwächt. Die „Gemeindefinanzierung Neu“ hat nun erneut Mittel von den Städten in strukturschwache Regionen verschoben.

Flossen 2017 noch 15,8 Prozent der Mittel in die Städte, waren es 2018 nur mehr 14 Prozent. Hingegen wurden die Mittel für den ländlichen Raum massiv aufgestockt.

Nicht nur auf die Einnahmen schauen, sondern auch auf die zu erbringenden Leistungen und Aufgaben

Eine wichtige Maßnahme, um dieses Ungleichgewicht zu beheben ist die Stärkung der Aufgabenorientierung. Dies bedeutet, dass neben dem Ressourcenausgleich (Orientierung an der Finanzkraft) auch ein starker Lastenausgleich integriert werden muss. Zu nennen sind hier etwa die Bevölkerungsentwicklung oder die Siedlungsdichte, welche eine bessere Differenzierung auf Gemeindeebene ermöglichen.

Regionale Versorgungsfunktion finanziell absichern

Um die Versorgung der Regionen durch die Städte auch weiterhin zu garantieren, braucht es vor allem eine gesonderte Berücksichtigung der regionalen Versorgungsfunktion. Dies wäre etwa durch die Verknüpfung der „Gemeindefinanzierung Neu“ mit den bestehenden Zentrale-Orte-Konzepten des Landes
Oberösterreich möglich. Auch die drei Statutarstädte, welche derzeit von einer bedarfsorientierten Förderung aus der „Gemeindefinanzierung Neu“ ausgeschlossen sind, brauchen einen ausreichenden Ausgleich für die regionale Versorgungsfunktion. Wer zusätzliche Leistungen erbringen muss, soll diese auch abgegolten bekommen.

Städtebund-Vorsitzender Bürgermeister MMag. Klaus Luger: „Für den Evaluierungsprozess des Landes haben wir die Stadt Ansfelden als betroffene Gemeinde für den Städtebund nominiert. Unsere Hand für einen gemeinsamen Prozess ist ausgestreckt. Die vorliegende Studie des KDZ, in welcher
bereits eine umfassende Evaluierung der „Gemeindefinanzierung neu“ erfolgte und die Erfahrungen betroffener Städte mit der „Gemeindefinanzierung Neu“ einflossen, liefert eine ausgezeichnete Faktenbasis, die wir für die Suche nach einem besseren gemeinsamen Weg gerne zur Verfügung stellen.“

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