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Statutarstädte fordern mehr Autonomie und Demokratie

Sechs Jahre lang bleibt Städte-Petition fast unberührt

Überparteiliche Initiative für nächste Gemeinderats-Sitzung geplant

2015 reichten die beiden Bürgermeister Klaus Luger aus Linz und Gerald Hackl aus Steyr schriftliche Petitionen an die oberösterreichische Landtagsdirektion ein. Hintergrund dafür waren statutarische Änderungen, die jedoch nicht im Gemeinderat selbst beschlossen werden können, sondern nur über ein entsprechendes Landesgesetz. Die damaligen Änderungsvorschläge wanderten in einen „Unterausschuss Stadtstatute“. Sechs Jahre später, nach Ende der Legislaturperiode des Landtages, liegt immer noch kein Ergebnis vor. Dies bleibt auch vorerst so, da unerledigte Anliegen nicht in die kommende Periode zur Weiterbearbeitung übernommen werden. Deshalb fordert das Linzer Stadtoberhaupt, dass die sogenannten Statutarstädte Linz, Wels und Steyr selbst ihr Statut, also ihre Stadtverfasssung, bestimmen können. Für die erste Arbeitssitzung des neu konstituiereten Linzer Gemeinderates kündigt Luger eine überparteiliche Linzer Initiative an.

„Diese Gesetzeslage schränkt uns maßgeblich in unserer Autonomie zur Erledigung unserer Arbeit ein. Es ist bevormundend, dass für Gemeinderäte relevante Änderungen de facto unberührt liegen bleiben und wir selbst in unserer Handlungsmacht beschränkt sind. Mein dringender Appell ist es, dass sich den Statutarstädten Linz, Wels und Steyr die Möglichkeit bietet, mit einer 2/3-Mehrheit ihre jeweiligen Statute selbst zu bestimmen. Dem Land sollen diese folglich zur Prüfung der Konformität bzw. allfälliger Widersprüchlichkeiten zur Landes- und Bundesverfassung vorgelegt werden. Dadurch bleibt die zeitgemäße und –gerechte Arbeit der Gemeinderäte gewährleistet.“

Bürgermeister Klaus Luger

Auch derzeit bedarf es einer 2/3-Mehrheit, um eine Resolution an das Land zu überbringen. Jedoch unterliegt das Statut der Städte dem Landesgesetz, wodurch erst Änderungen durch eine einfache Mehrheit im Landtag beschlossen werden können. Gibt es demnach für die Städte relevante Revisionen, die ohnehin im Gemeinderat beschlossen werden müssen, so steht erfahrungsgemäß eine lange Wartezeit und, wie zuletzt bekannt geworden, die Nicht-Erledigung bevor. Um die zeitgemäße politische Arbeit gewährleisten zu können, benötigt es dringend die Abänderung, dass Statutarstädte  mehr autonomen Handlungsspielraum besitzen.

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