Leben & Stadt

Neue Wohnung trotz unleistbarer Kaution

Zinsenloses Darlehen für einkommensschwache Linzerinnen und Linzer ab 1.1.2020

Oft scheitert die Wohnungssuche trotz dringendem Bedarf an der verlangten Kaution in Höhe von zumeist drei Monatsmieten. Basierend auf einem Beschluss des Gemeinderats vom 16. Mai 2019 wurde nun vom Linzer Stadtsenat in seiner jüngsten Sitzung am 12. Dezember 2019 die Einrichtung eines Kautionsfonds zur Vermeidung sozialer Härtefälle zur Umsetzung freigegeben. Dieser ist mit 50.000 Euro jährlich dotiert.

In Summe ist dies ein weiterer Beitrag zu den 24 Millionen Euro, die die Stadt Linz jährlich für freiwillige Sozialleistungen ausgibt. Aus dem Kautionsfonds, der auch auf Initiative von Gemeinderätin Gerlinde Grünn ins Leben gerufen wurde, sollen ab dem kommenden Jahr in begründeten Einzelfällen für Linzerinnen und Linzer Kautionsbeiträge geleistet werden. Es handelt sich dabei um ein zinsenloses Darlehen der Stadt Linz für die Aufbringung der Kaution bzw. eines Baukostenzuschusses bei der Anmietung einer Wohnung, wenn die Betroffenen sonst nicht in der Lage wären, die notwendigen Mittel selbst zu finanzieren.

Bis zu 1.500 Euro können geliehen werden – ohne Zinsen

Die Abwicklung erfolgt über den Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie der Stadt Linz. Dieser kann nun über Ansuchen einkommensschwacher Personen, die sich in einer sozialen Notlage befinden, eine Unterstützung in Form eines zinslosen Darlehens aus dem Kautionsfonds für Linzerinnen bei einer Wohnungsanmietung gewähren. EmpfängerInnen des Kautionsbeitrages sind die VermieterInnen. Die Höhe des jeweiligen Kautionsbeitrags ist mit der Hälfte der vereinbarten Bruttokaution bemessen und beträgt maximal 1.500 Euro für Familien und 1.000 Euro für Einzelpersonen.

„Die Gewährung eines Kautionsbeitrages ist nicht Folge einer gesetzlichen Verpflichtung, sondern eine freiwillige Sozialleistung.“

Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Karin Hörzing

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ansuchen können alle BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Linz ab einem Mindestalter von 18 Jahren. Von der Regelung sind AsylwerberInnen ausgenommen. Es muss ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegen und die Betroffenen können die notwendigen Mittel nicht selbst aufbringen. Die Einkommensgrenzen sind ein monatliches Nettoeinkommen für Alleinstehende bis zu 1.400 Euro, sowie ein monatliches Nettoeinkommen für Paare bis zu 2.100 Euro. Pro Kind erhöhen sich diese Einkommensgrenzen um 200 Euro. Weitere Voraussetzungen sind eine angemessene Wohnnutzfläche von maximal 50 Quadratmetern für die erste Person und maximal 15 Quadratmetern für jede weitere Person. Zudem ist ein (Vor-)Mietvertrag bzw. ein Nachweis über das Miet- und Benützungsverhältnis mit Angabe der Gesamtnutzfläche der anzumietenden Wohnung erforderlich, ebenso wie eine Aufstellung über die Wohnungskosten.

In besonderen Härtefällen auch Umwandlung in Beihilfe möglich

Anträge können bei der Fachstelle Kompass Sozialberatung der Stadt Linz gestellt werden. Dafür ist eine Terminvereinbarung erforderlich. In besonderen Härtefällen kann das gewährte zinsenlose Darlehen teilweise oder zur Gänze in eine einmalige Beihilfe umgewandelt werden, wenn eine Rückzahlung tatsächlich nicht möglich ist. Wenn bereits einmal ein Kautionsbeitrag genehmigt wurde, dann ist die Gewährung eines weiteren Kautionsbeitrages erst möglich, wenn der geleistete Beitrag zurückbezahlt wurde.

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