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Verbesserungen in der Kinderbetreuung

20 konkrete Maßnahmen

Nach etwaigen Verhandlungen zwischen dem OÖ. Städte- und Gemeindebund, dem Land OÖ, den Gewerkschaften und den Dienstgeber:innen, gab es heute positive Nachrichten. 

Die Vertreter:innen einigten sich auf 20 konkrete Maßnahmen für spürbare Verbesserungen im Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen. Gesamt werden hierfür 38,5 Millionen Euro investiert. 

Die Ergebnisse im Überblick:

  1. Einführung eines eigenen Berufsbildes „pädagogische Assistenzkräfte“ inkl. gesetzlicher Verankerung von 10 zusätzlichen Urlaubstagen
  • Erstmalige Festlegung eines Berufsbildes inkl. Umbenennung der Berufsgruppe von Helfer:innen in „pädagogische Assistenzkräfte“, um die tatsächlichen Leistungen der Berufsgruppe besser widerzuspiegeln. Aufgaben und Anstellungserfordernisse werden klar festgelegt und erstmals durch eine Landesverordnung verankert.
  • Darüber hinaus werden die § 114 Oö. GDG für pädagogische Fachkräfte zustehenden 10 zusätzlichen Urlaubstage (entspricht 2 Urlaubswochen) auch auf pädagogische Assistenzkräfte ausgeweitet. Viele Dienstgeber ermöglichen diesen zusätzlichen Urlaub schon jetzt, ab 01.01.2024 sind die zusätzlichen Urlaubstage dann gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben. Für das Kalenderjahr 2023 werden im Sinne einer Übergangsregelung 5 zusätzliche Urlaubstage (entspricht einer Urlaubswoche) gewährt.
  1. Mehr Gehalt für Pädagog:innen und Helfer:innen (künftig: pädagogische Assistenzkräfte) ab dem Kindergartenjahr 2023/24

Die Wertschätzung der guten und wertvollen Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Oberösterreichs Kindergärten, Krabbelstuben und Horte muss sich auch in der Entlohnung klar widerspiegeln.

Zusätzlich zu den Gehaltserhöhungen durch die Übernahme des Gehaltsabschlusses für öffentliche Bedienstete erhalten aus diesem Grund ElementarpädagogInnen künftig monatlich plus 250 Euro brutto in allen Gehaltsstufen und HelferInnen künftig monatlich plus 150 Euro brutto in allen Gehaltsstufen. (wirksam ab 01.03.2023)

  1. bis 5. Stufenweise Reduktion der Gruppengrößen im Kindergarten
  • Wiedereinführung der Genehmigungspflicht bei Überschreitungen der Gruppengrößenhöchstzahl in Kindergärten, Krabbelstuben und Horte ab dem Kindergartenjahr 2023/24
  • Absenken der Gruppengrößenhöchstzahl im Kindergarten um ein Kind auf 22 Kinder ab dem Kindergartenjahr 2025/26
  • Absenken der Gruppengrößenhöchstzahl im Kindergarten um ein weiteres Kind auf 21 Kinder ab dem Kindergartenjahr 2028/29
  1. Neue OÖ. Bau- und Einrichtungsverordnung für Kinderbetreuungseinrichtungen ab 1.1.2023

Der Lärmschutz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine Regelung für erwachsenengerechte Sitzgelegenheiten wurden bei der Novelle berücksichtigt. Ein entsprechender Beschluss der Landesregierung ist bereits am 12.12.2022 erfolgt.

  1. Erhöhung der Vorbereitungszeit in Krabbelstuben um 1 Stunde auf insgesamt 4 Stunden ab dem Kindergartenjahr 2023/24

In den Krabbelstuben stehen gruppenführenden PädagogInnen drei Stunden gruppen­arbeitsfreie Dienstzeit pro Woche zur Verfügung.

In dieser Zeit wird unter anderem die Bildungsarbeit vor- und nachbereitet. Die Vorbereitungszeit in Krabbelstuben wird nun von drei auf vier Stunden erhöht.

  1. Erhöhung der Leitungszeit in Kindergärten, Krabbelstuben und Horten um eine Stunde pro Gruppe auf insgesamt drei Stunden pro Gruppe ab dem Kindergartenjahr 2023/24

Leitungen leisten einen ganz wesentlichen Beitrag für das Kinderbildungs- und –betreuungssystem und brauchen dafür die notwendigen Zeitressourcen. Mit dieser Erhöhung wird auch ein Zeichen der Anerkennung für die Leistungen der Leiterinnen gesetzt.

  1. Ausweitung der Öffnungszeiten von Kindergärten, Krabbelstuben und Horte auf mindestens 47 Öffnungswochen pro Kalenderjahr ab dem Kindergartenjahr 2023/24

Dadurch wird ein noch besseres Betreuungsangebot für unsere Kinder und deren Eltern gewährleistet. 

  1. bis 13. Weitere wichtige Verbesserungen
  • Gewährleistung durch Landesgarantie, dass SonderkindergartenpädagogInnen im Landesentlohnungsschema künftig monetär nicht schlechter gestellt sein dürfen als SonderkindergartenpädagogInnen, für die der Mindestlohntarif für Angestellte in privaten Kinderbildungseinrichtungen und privaten Kinderbetreuungseinrichtungen zur Anwendung gelangt.
  • Anpassung der Randzeitenregelung für Kindergärten
  • Zusätzlicher Qualitätssicherungsmaßnahmen betreffend die schulische Nachmittagsbetreuung
  • Horte: rechtliche Klarstellung der BD an Träger über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Mindestpersonaleinsatz im Hort.
  1. Ausbildungsförderung für Umsteiger:innen sowie Quereinsteiger:innen

Über das Bildungskonto des Landes OÖ werden 500.000 Euro für Ausbildungs­maß­nahmen im Bereich der Elementarpädagogik, insbesondere für Umsteigerinnen und Umsteiger sowie Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger bereitgestellt.

Umsetzungsstand: Die dafür nötigen neuen Bildungskonto-Richtlinien wurden bereits beschlossen und treten mit 1.1.2023 in Kraft.

  1. Förderung innovativer Werbemaßnahmen der Träger zum Employer Branding

Junge Menschen gezielt anzusprechen und für diesen schönen Beruf zu gewinnen, erfordert innovative Werbemaßnahmen. Für eine Werbekampagne werden € 100.000 reserviert.

  1. Begleitung beim Berufseinstieg – Plätze im Mentoring-Programm des Landes OÖ um das Dreifache aufgestockt

Umsetzungsstand: Das Elementarpädagogik-Mentoring des Landes OÖ wurde fix etabliert und bereits in diesem Kindergartenjahr in einem ersten Schritt auf 60 Plätze verdreifacht.

  1. Mehr Vorbereitungszeit für gruppenführende Pädagog:innen  – 3 Millionen Euro vorgesehen

In den Krabbelstuben stehen den Vollzeitbeschäftigten drei Stunden gruppen­arbeitsfreie Dienstzeit pro Woche zur Verfügung, in Kindergärten und Horten beträgt sie sieben Stunden pro Woche und in heilpädagogischen Einrichtungen acht Stunden. In dieser Zeit wird unter anderem die Bildungsarbeit vor- und nachbereitet. Außerdem werden administrative Aufgaben erledigt, Gespräche mit Eltern geführt und Fortbildungen absolviert. Bei Teilzeitkräften wurde dieser Zeitwert bisher aliquotiert – also in Relation zum Beschäftigungsausmaß angepasst. Einer 20-Stunden-Kraft in einem Kindergarten blieben also 3,5 Stunden pro Woche für Vor- und Nachbereitung.

Umsetzungsstand: Ab dem Arbeitsjahr 2023/24 soll diese Aliquotierung der Vorbe­reitungszeit für gruppenführende Pädagoginnen und Pädagogen nun entfallen. Im Rahmen des nunmehrigen Paketes wird die Vorbereitungszeit in Krabbelstuben auf 4h erhöht.

  1. Mehr Zeit für die Kinder – Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Evaluierung der administrativen Vorgaben

Im November startete eine Arbeitsgruppe, welche die administrativen Aufgaben einer Kinderbildungs- und ‑betreuungseinrichtung analysiert. Es geht darum, mögliche Problemfelder in der Praxis zu erkennen und vorhandene bürokratische Aufgaben zu entrümpeln.

  1. 500.000 Euro für Maßnahmen zur Unterstützung bei jenen Gruppen, die die Gruppengröße von 23 Kindern überschreiten

Betreffend die reservierten 500.000 Euro des Landes OÖ für Maßnahmen zur Unterstützung bei jenen Gruppen, die die Gruppengröße von 23 Kindern überschreiten wird ausdrücklich vereinbart, dass eine entsprechende Sonderzulage für MitarbeiterInnen dieser Gruppen noch im 1. Quartal 2023 erarbeitet wird und ab dem Kindergartenjahr 2023/24 in Kraft treten soll.

  1. Bis zu 80 zusätzliche MitarbeiterInnen in den Einrichtungen für Integration – Land OÖ investiert dafür eine Mio. Euro

Bereits in diesem Kindergartenjahr wurden die Mittel für Assistenzkraftstunden um eine Million Euro aufgestockt. Eine Million Euro bedeutet eine Erhöhung von bis zu 80 Assistenzkräften, die den Kindern mit Beeinträchtigung ihren Alltag erleichtern.

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