Arbeit & Wirtschaft

Beschäftigungsinitiative JOBIMPULS – wichtiger sozialer Impulsgeber

Chance für die Reintegration in den Arbeitsmarkt

Ohne gesetzliche Verpflichtung bietet die Stadt Linz mit dem Programm „Jobimpuls“ arbeitslosen und benachteiligten Menschen eine Chance für die Reintegration in den regulären Arbeitsmarkt. Die Hauptzielgruppe bilden Personen, die Sozialhilfe beziehen sowie Menschen mit Beeinträchtigung. Durch individuell angepasste Arbeitsplätze, eine intensive Betreuung und ein vielseitiges Angebot an Aus- und Weiterbildungen erhalten sie Starthilfe für den weiteren Berufsweg. Die derzeit 240 Arbeitsplätze befinden sich in verschiedenen Geschäftsbereichen des Magistrats, in den Seniorenzentren, den Kindergärten und Horten sowie Einrichtungen von Sozialvereinen. Der Ausgabenrahmen der Initiative beträgt im Jahr 2022 5,1 Millionen Euro. 2023 werden mit 5,2 Millionen Euro nochmals um 100.000 Euro mehr investiert.

Jobimpuls bietet Menschen, die am Arbeitsmarkt nicht ohne Unterstützung und Vorbereitung eine Beschäftigung erlangen können, Arbeitsintegration, Betreuung am Arbeitsplatz sowie Aus- und Weiterbildung an. Das Programm richtet sich an Menschen, die Sozialhilfe beziehen und trotz entsprechender Bemühungen keine Erwerbsmöglichkeiten finden. Jobimpuls leistet im Zuge der Chancengleichheit berufliche Integration für Menschen mit Beeinträchtigungen und beschäftigt zudem Menschen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Maßnahme wird laufend erweitert und an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst.

Die aktuellen Zahlen zeigen klar, dass das Beschäftigungsprogramm Jobimpuls – vor allem in Krisenzeiten – weiterhin stark benötigt und gut angenommen wird: Mit Stichtag 20. November 2022 nahmen 240 Personen an dem Programm teil, davon 159 Frauen und 81 Männer. Mit 74 Personen die größte Gruppe unterstützt die Sozialmärkte der Stadt Linz (Soma und Volkshilfe), 57 arbeiten in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen, 31 in den Seniorenzentren. Weitere Teilnehmer*innen von Jobimpuls sind in den Stadtgärten, in der Linz AG, der Bücherei sowie in weiteren Geschäftsbereichen des Magistrats im Einsatz. Seit Jahresbeginn wurden 98 Menschen neu in das Programm aufgenommen.

Im Jahr 2021 haben insgesamt 113 Personen ihre Beschäftigung im Jobimpuls beendet, davon 73 Menschen mit Zugang über die Sozialhilfe. Durch intensive Sozialbetreuung und gezielter Aus- und Weiterbildung konnten 44 Prozent dieser Personen nach Jobimpuls einen Arbeitsplatz am Arbeitsmarkt finden. 46 Prozent beziehen im Anschluss an Jobimpuls keine Sozialhilfe mehr, bei 10 Prozent hat sich der Sozialhilfeanspruch reduziert.

„Das Programm Jobimpuls ermöglicht betroffenen Menschen die Chance auf eine Wiedereingliederung am Arbeitsmarkt. Im laufenden Jahr investiert die Stadt Linz 5,1 Millionen für die Beschäftigung der Jobimpuls-Teilnehmerinnen und Teilnehmern“, weist Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Karin Hörzing auf die Wichtigkeit sozialer Unterstützungsleistungen durch die Stadt hin.

Hauptzielgruppe sind sowohl Personen, die Sozialhilfe beziehen, als auch Menschen mit Beeinträchtigung. Auch sozial auffällige junge Erwachsene erhalten mit Jobimpuls eine zweite Chance zur Wiedereingliederung am Arbeitsmarkt. Den Betroffenen wäre ohne Hilfe ein Wiedereinstieg in einen geregelten Arbeitsalltag aus sozialen und/oder psychischen und physischen Gründen nicht möglich. Mit Stichtag 20. November 2022 nahmen 240 Personen am Programm Jobimpuls teil, davon 159 Frauen und 81 Männer. Viele würden ohne dieses Programm langfristig in der Sozialhilfe verbleiben.

Im Jahr 2021 haben 73 Personen, die in den Vorjahren über die Sozialhilfe im in das Programm Jobimpuls aufgenommen wurden, das Projekt beendet. Davon haben 44 Prozent eine Beschäftigung im Arbeitsmarkt erlangt, etwa durch Übernahme in die städtischen Seniorenzentren, in die Kinder- und Jugendservices oder auch in nicht städtischen Betrieben.

„Durch eine Jobimpuls-Beschäftigung verringert sich der Anspruch auf Sozialhilfe im Anschluss an Jobimpuls um etwa zwei Drittel, da AMS-Ansprüche erworben werden. Das stellt mittel- und langfristig eine enorme Einsparung für die Stadt Linz bei den Ausgaben in der Sozialhilfe dar. Darüber hinaus bekommen die Teilnehmer*innen wieder das Gefühl und die Sicherheit, am Arbeitsmarkt gebraucht zu werden“, erläutert Vizebürgermeisterin Karin Hörzing.

Individuell angepasste Arbeitsplätze

Die Stadt Linz investiert mit dem Sozialprogramm Jobimpuls in individuell angepasste Arbeitsplätze, eine intensive Betreuung sowie in ein vielseitiges Angebot an Aus- und Weiterbildungen. Die Arbeitsplätze finden sich in verschiedenen Geschäftsbereichen im Magistrat Linz, in den Seniorenzentren, Kindergärten und Horten der Stadt Linz, aber auch in sozial ausgerichteten Vereinen (zum Beispiel Volkshilfe, SOMA, VSG und ARGE Obdachlose). Das Bildungsangebot reicht von Kursen, Ausbildungen bis hin zur außerordentlichen Lehrausbildung.

Aus- und Weiterbildungen

Viele der beschäftigten Jobimpuls-Mitarbeiter*innen nützen die Möglichkeit, im Rahmen des befristeten Arbeitsvertrages berufsbegleitend eine Aus- oder Weiterbildung abzuschließen. „Die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sind vielschichtig. Sie reichen vom Angebot von Sprach- und Grundbildungskursen, Ausbildung zu Heim- bzw. Kindergartenhelfer*innen bis zur außerordentlichen Lehre. Durch gezieltes Jobcoaching und Sozialbetreuung können zudem viele einen Schul- oder beruflichen Abschluss erlangen“, freut sich Vizebürgermeisterin Hörzing.

Persönlicher Gewinn

Jobimpuls ermöglicht die persönliche Entwicklung der Teilnehmenden, die letztlich zu einem Beschäftigungsverhältnis führen soll. Der regelmäßige, strukturierte Alltag und der Erwerb von Kompetenzen stärkt das Selbstbewusstsein und aktiviert die Eigenverantwortung der Jobimpuls-Mitarbeiter*innen. Durch die Anerkennung am Arbeitsplatz erhöht sich das Selbstwertgefühl. Davon profitiert auch das soziale Umfeld.

Passende Arbeitsstelle im Vordergrund

Kern der Beschäftigungsmaßnahme Jobimpuls ist der Arbeitsplatz, an dem der/die jeweilige Jobimpuls-Mitarbeiter*in eingesetzt wird. Auf die Wahl der passenden Einsatzstelle wird besonders geachtet. Die Mitarbeiter*innen werden als handwerkliche Hilfskräfte (Gartenbereich, Küche, Reinigung, Tischlerei, Verkauf etc.) oder als Bürohilfskräfte entsprechend ihren Fähigkeiten, Möglichkeiten und Wünschen eingesetzt. Bereits erworbene in- und ausländische Ausbildungen, Qualifikationen und Erfahrungen fließen in die Entscheidungsfindung mit ein, um in weiterer Folge realistische Zukunftsperspektiven zu schaffen.

Bezugspersonen sind die Sozialbetreuerinnen bei Jobimpuls und der/die unmittelbare Vorgesetzte am Arbeitsplatz. Dieses Modell kombiniert professionelle Begleitung mit alltäglichem Lernen am Arbeitsplatz und gezielte Aus- und Weiterbildung.

44 Prozent der ehemaligen Sozialhilfe-Bezieher*innen wieder in Arbeitsmarkt eingegliedert

113 Personen aus dem ehemaligen Sozialhilfebezug haben 2021 das Jobimpuls-Programm beendet. 73 nach dem Sozialhilfegesetz, 34 nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und sechs nach dem Chancengleichheitsgesetz. Die Gründe für einen Austritt sind entweder das reguläre Ende des Arbeitsvertrages oder der Wechsel in den Arbeitsmarkt. 2021 konnten 44 Prozent in den Arbeitsmarkt weitervermittelt werden. Weitere 46 Prozent benötigen nun keine weitere Sozialhilfe mehr, bei 10 Prozent hat sich der Sozialhilfeanspruch reduziert. Viele haben durch ihre Tätigkeiten in Jobimpuls Versicherungszeiten beim Arbeitsmarktservice (AMS) erlangt. Sie werden nach Abschluss des Programms von diesem weiter betreut.

„Durch das im Sozialprogramm verankerte Projekt Jobimpuls wird die Arbeitslosigkeit in Linz reduziert und es befinden sich mehr Menschen in Ausbildung. Auch die Ausgaben an Sozialhilfe werden dadurch verringert. Jobimpuls leistet im Zuge der Chancengleichheit berufliche Integration für Menschen mit Beeinträchtigungen. Durch Struktur und Beschäftigung im Rahmen von Jobimpuls wird auch das Familiensystem stabilisiert“, bilanziert Vizebürgermeisterin Hörzing.

Gesetzliche Grundlagen

  • „Hilfe zur Arbeit“, § 18 . SHG, Jobimpuls richtet sich an Menschen mit Anspruch auf Sozialhilfe, die trotz entsprechender Bemühungen keine Erwerbsmöglichkeiten finden.
  • „Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität“, § 11 Abs. 2 . ChG
  • Maßnahmen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, § 12 . KJHG

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