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Oberlandesgericht Wien bestätigt Swap-Zwischenurteil

OLG Wien: Vertrag mit Bank war nicht rechtsgültig

Erneut bestätigt wurde die Position der Stadt Linz im Verfahren um die Rechtsgültigkeit des Swap 4175 mit der BAWAG. Gestern stellte das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) der Stadt Linz seine Entscheidung in dem Fall zu. In dieser wird das Zwischenurteil des Handelsgerichtes Wien aus dem November des Vorjahres bestätigt.

Demnach hätte der Vertrag zu dem so genannten Zins-Swap aus dem Februar 2007 niemals ohne einen Beschluss des Linzer Gemeinderates geschlossen werden dürfen. Ein allgemein gehaltener Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 2004 sei demnach nicht ausreichend gewesen, um den Abschluss dieser Zinswette durchzuführen. Die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichtes ist noch nicht rechtskräftig, da der BAWAG der Weg zum Obersten Gerichtshof (OGH) offen steht.

„Dieses Urteil des Oberlandesgerichts bestätigt die Stadt Linz in ihrer seit jeher vertretenen Rechtsposition ganz eindeutig, dass das Geschäft von vorneherein unwirksam war. Das Urteil stellt einen weiteren Etappensieg für die Stadt Linz dar. Aufgrund des hohen Streitwerts ist mit einer Anrufung des Obersten Gerichtshofes im Wege einer Revision zu rechnen. Angesichts der aktuellen Entscheidung sehen wir diesem Rechtsmittel mit großer Zuversicht entgegen. Wir sind überzeugt, dass die vom Anwaltsteam der Stadt Linz um Dr. Gerhard Rothner vertretene Rechtsansicht über alle Instanzen hinweg halten wird und der Swap-Vertrag aus dem Jahr 2007 nichtig ist.“

Bürgermeister Klaus Luger

Bereits im November des Vorjahres war das Handelsgericht Wien in einem Zwischenurteil zu dem selben Schluss gekommen, wogegen die BAWAG Berufung eingelegt hatte. Letzte Instanz ist nun der Oberste Gerichtshof (OGH), der im Wege einer Revision angerufen werden kann.

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