Um das Stadtbild am Linzer Freinberg nachhaltig und die Lebensqualität weiter attraktiv zu gestalten, soll der Gemeinderat im März ein Neuplanungsgebiet beschließen, das die Dichte im Flächenwidmungsplan festlegt. Betreffen wird das den Bereich entlang der Freinbergstraße 8 bis 18. Da ein Bebauungsplan für diesen Teilbereich am Freinberg derzeit fehlt, sollen mit dem Neuplanungsgebiet auch die Grundlagen dafür erarbeitet werden.
„Als Stadt stehen wir dem Thema der Nachverdichtung grundsätzlich positiv gegenüber, wo es sinnvoll erscheint. Aktuell sind bereits zwei Projekte vor der Umsetzung, die bereits vor längerer Zeit genehmigt wurden und die in ihrer Größe nicht mehr den Zielen unserer Stadtplanung entsprechen. Um weitere Projekte in diesem Umfang zu unterbinden und einen klaren rechtlichen Rahmen zu schaffen, wollen wir ein Neuplanungsgebiet festlegen”, erklärt Planungsstadtrat Dietmar Prammer.
Momentan müssen sich in dem Teilbereich Bauprojekte nur nach den Vorschriften der Bauordnung und des Bautechnikgesetzes richten. Historischer Hintergrund ist, dass im Zuge einer Bausperre von 1986 bis 1989 für den Zubau an der Freinbergstraße 12 der rechtswirksame Bebauungsplan aufgehoben wurde. Das kriegsbeschädigte Gebäude war bei seiner Neuerrichtung zu nahe an die Straße herangerückt. Warum nach Auslaufen der Bausperre keine neuen Pläne folgten, ist aus heutiger Sicht leider nicht mehr nachzuvollziehen.
Im kommenden Planungsausschuss soll nun die Grundlage eines neuen rechtlichen Rahmens behandelt werden. Am 21. März wird dem Gemeinderat ein Neuplanungsgebiet zum Beschluss vorgelegt, welches den ersten Schritt mit der Ausarbeitung eines Flächenwidmungsplans setzt.
Ziel ist es, die für den Freinberg übliche lockere Bebauung auch im Rahmen zukünftiger Projekte zu sichern. Gleichzeitig will die Stadt Linz die gemäßigte Nachverdichtung für Wohnzwecke im bereits gewidmeten Bauland ermöglichen.