In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinderat einstimmig das erste Anpassungskonzept als grundlegende Leitlinie für die notwendige Klimawandelanpassung beschlossen. Es steckt die Rahmenbedingungen ab, wie die Lebensqualität im Stadtgebiet trotz der Folgen der globalen Erwärmung bestmöglich erhalten und, wenn möglich, auch verbessert werden kann. Klimawandelanpassung bedeutet, mit diesen Herausforderungen mittels Risikomanagement umzugehen. Risiken werden identifiziert und Maßnahmen entwickelt, welche die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung gewährleisten oder die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastruktur erhalten. Insbesondere aber bedeutet die Anpassung an den Klimawandel den Erhalt und die Verbesserung der urbanen Lebens- und Aufenthaltsqualität.
„Linz hat 2019 seine erste Klimastrategie beschlossen und sich auch das ambitionierte Ziel gesteckt, bis 2040 zur klimaneutralen Industriestadt zu werden. Um dem Klimawandel und seinen Auswirkungen entgegentreten zu können, gehen wir neue Wege und ziehen auch ressortübergreifend an einem Strang. Neben dem nun beschlossenen Anpassungskonzept arbeitet die Stadt auch intensiv an einem Klimaneutralitätskonzept. Beides ist notwendig, damit Linz klimafit wird und seine hohe Lebensqualität behält“, so Bürgermeister Klaus Luger.
„Das Anpassungskonzept ist ein Meilenstein in der Linzer Klimaarbeit. Es wird eine wichtige Grundlage sein, um unsere Stadt langfristig lebenswert zu erhalten und klimagerecht umzubauen. Ich möchte mich noch einmal beim gesamten Projektteam, bestehend aus Mitarbeiter*innen der Abteilung Stadtklimatologie und Umwelt und der Klimastabstelle und insbesondere bei Projektleiter Mag. Dr. Johannes Horak für die herausragende Konzepterstellung bedanken! Das ebenfalls beschlossene Aktionsprogramm wird dafür sorgen, dass die Erkenntnisse unmittelbar in die praktische Arbeit umgesetzt werden. Die Schwerpunkte liegen in der klimagerechten Stadt- und Mobilitätsentwicklung sowie der Stadtbegrünung“ so Klimastadträtin Mag.a Eva Schobesberger.
Neben dem Klimawandelanpassungskonzept wurde auch das erste Aktionsprogramm beschlossen. Es beinhaltet 30 konkrete Maßnahmen sowie die Zuständigkeiten für die Umsetzung in der städtischen Verwaltung bzw. der Unternehmensgruppe Linz:
- Ausarbeitung eines Hitzenotfallplans
- Aktualisierung der Biotopkartierung
- Potenzial für Entsiegelung, Grünflächenvernetzung und -aufwertung erheben
- Kommunikationskonzept für Klimathemen entwickeln
- Weiterführung der Baumoffensive
- Überarbeitung und Anwendung der 10-Punkte Checkliste für Hochhäuser
- Fortführung – Klimafitte Wälder und Parks
- Dachwässer besser nutzen
- Ermittlung thermisch belasteter Krabbelstuben, Kindergärten, Horte, Schulen und Seniorenzentren sowie Entwicklung eines Maßnahmenplans zur Sanierung
- Masterplan „Gehen“ und Sustainable Urban Mobility Plan entwickeln
- Steuerung und Monitoring
- Berücksichtigung des Klimaanpassungskonzepts im gesamtstädtischen Grün- und Freiraumkonzept
- Erstellung einer Risikokarte zum Thema Versickerung
- Etablierung eines Monitoringsystems für gesundheitsgefährdende Neobiota
- Radwegnetz in laut Risikokarte Hitze zu priorisierenden Gebieten verbessern und ausbauen unter Einbezug der Radstrategie
- Ausarbeitung und Anwendung eines Begrünungskonzepts für den Straßenraum für die Innere Stadt
- Pilotprojekt: Quartiersaufwertung und Umsetzungskonzept für den öffentlichen Raum unter Berücksichtigung kurzer Wege, sanfter Mobilität und partizipativer Umsetzung
- Errichtung zusätzlicher Trinkbrunnen in laut Risikokarte Hitze zu priorisierenden Gebieten
- Klimaresiliente Standards für Stadt- und UGL-Gebäude definieren
- Klimawandelangepasste Gebäudeplanung und -errichtung
- Ausweitung der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen und verkehrslenkende Maßnahmen
- Schaffung von mehr Platz für Radfahrer*innen, Fußgänger*innen und Bäume
- Einholung naturschutzökologischer Gutachten bei Planungsvorhaben
- Aufbau eines Systems zum Schadensmonitoring von Klimafolgen
- Aktualisierung von älteren Bebauungsplänen in Gebieten mit Kaltluftabflüssen
- Prüfung und Durchführung von Baumpflanzungen im Zuge von Tiefbauarbeiten
- Erhaltenswerte Bäume in Bebauungsplänen kennzeichnen
- Kontrolle der Ausführung oder Einhaltung der Begrünungsfestlegungen
- Fortführung – Forschung zu Anpassung
- Gemeindeübergreifende Anpassungsgruppe