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Sicherheit für die Kinder

Schulstandorte evaluieren und entsprechende Maßnahmen rasch umsetzen

Mit 1. Oktober 2022 tritt die StVO-Novelle in Kraft. Die „Schulstraße“ wird damit als eigenes Instrument und mit einem eigenen Verkehrszeichen für die Behörden in der StVO verankert. Bisher musste dies mit einzelnen Fahrverboten geregelt werden. „Die neue Regelung ermöglicht der Stadt Linz, rasch Maßnahmen zu setzen, die für mehr Sicherheit rund um Schulgebäude sorgen“, ist SPÖ-Fraktionsvorsitzender Stefan Giegler überzeugt. Denn alleine für Kinder im Pflichtschulalter gibt es auf Linzer Stadtgebiet 41 Volksschulen, 20 Mittelschulen, zwei Polytechnische Schulen, fünf Sonderschulen und acht sonstige allgemeinbildende Schulen. Im Schuljahr 2021/22 besuchten mehr als 13.800 Linzer Schüler*innen eine allgemein bildende Pflichtschule.

Ein einheitliches Konzept, wie für die Sicherheit der Kinder gesorgt wird, gibt es bis dato nicht. „Die Situation vor Ort ist unterschiedlich geregelt. An manchen Schulstandorten gibt es eigene Maßnahmen, an anderen wiederum wird nichts zur Erhöhung der Sicherheit der Kinder unternommen“, weiß SPÖ-Bezirksgeschäftsführerin Gemeinderätin Claudia Hahn. Die Mitgliederbefragung aus dem Jahr 2020 zeigte zudem ein deutliches Votum: Mehr als zwei Drittel sprachen sich für zeitlich befristete Fahr- und Halteverbote aus.

„Mit dem Start in das neue Schuljahr soll daher flächendeckend evaluiert werden, wie sich die Situation bei den Linzer Pflichtschulstandorten darstellt“, ergänzt SPÖ-Verkehrssprecher Gemeinderat Florian Koppler, der mittels Antrag im kommenden Gemeinderat den zuständigen Mobilitätsreferenten Vizebürgermeister Martin Hajart ersucht, diese Evaluierung durchzuführen. Sie soll in weiterer Folge als Basis für ein Konzept dienen, welche Straßen zu Schulstraßen erklärt werden sollen und welche Maßnahmen dort im Sinne der Sicherheit der Kinder zu setzen sind.

Verankerung von Schulstraßen durch StVO-Novelle

Mit 1. Oktober 2022 tritt eine StVO-Novelle in Kraft, die sich unter anderem dem Thema „Schulstraßen“ annimmt. Bisher gab es keine eigenen Regelungen, Fahrverbote rund um Schulstraßen per Verkehrszeichen kundzumachen, Fahrverbote mussten einzeln geregelt werden.

Die Novelle schafft nun eine einheitliche Lösung, die durch die jeweilige Behörde bzw. Gemeinde erlassen werden kann: „Die Schulstraße wird als Instrument mit einheitlichen Regelungen und einem eigenen Verkehrszeichen in die StVO aufgenommen. Dies wird die Anwendung erleichtern und das Bewusstsein der Bevölkerung für ein vorsichtigeres Verhalten rund um Schulstandorte erhöhen“, ist SPÖ-Fraktionsvorsitzender Stefan Giegler überzeugt.

Die Regelungen für Schulstraßen sind künftig im §76d der Straßenverkehrsordnung geregelt: „(1) Die Behörde kann, wenn es der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs insbesondere des Fußgängerverkehrs, dient, durch Verordnung Straßenstellen oder Gebiete in der unmittelbaren Umgebung von Schulgebäuden, zu Schulstraßen erklären. Bei der Verordnung ist insbesondere auf Schultage sowie die Tageszeiten von Schulbeginn und Schulende Bedacht zu nehmen.“

In der Praxis bedeutet dies, dass der Fahrzeugverkehr verboten ist, ausgenommen ist Fahrradverkehr sowie unbedingt notwendige KFZ-Fahrten zum Zu- und Abfahren, wie etwa Krankentransporte, Müllabfuhr oder Fahrzeuge des Straßendienstes, der Feuerwehr oder des öffentlichen Dienstes, jedoch maximal in Schrittgeschwindigkeit. Die Behörde hat weiterhin die Möglichkeit, Ausnahmen für den Anrainerverkehr festzulegen. In Schulstraßen ist das Gehen auf der Fahrbahn gestattet, der erlaubte Fahrzeugverkehr darf aber nicht mutwillig behindert werden.

Mehr als Dreiviertel der Linzer SPÖ-Mitglieder für Maßnahmen

Im Herbst 2020 führte die SPÖ Linz im Rahmen ihrer ersten Direktwahl des Bezirksparteivorsitzenden und Bürgermeisterkandidaten auch eine Mitgliederbefragung durch. Insgesamt sechs Fragen standen zur Debatte. Die Antworten sind für die Linzpartei bindend. Eine der sechs Fragestellungen befasste sich mit dem Thema Sicherheit für Schulkinder: „Soll es vor Schulen zeitlich begrenze Fahr- und Halteverbote geben?“ Mehr als zwei Drittel der Linzer Mitglieder, nämlich 67,8 Prozent, beantworteten diese Frage mit „Ja“. (27,8 Prozent nein, 4,4 Prozent keine Angabe).

Das Instrument der Schulstraße, das ab 1. Oktober durch Gemeinden verordnet werden kann, ist ein geeignetes Mittel, um die Sicherheit für Kinder auf dem Schulweg und vor dem Schulgebäude zu erhöhen. „In den Stadtteilen gibt es derzeit zahlreiche unterschiedliche Regelungen, um die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg zu garantieren. Nicht alle erscheinen sinnvoll und zweckmäßig“, weiß SPÖ-Bezirksgeschäftsführerin Gemeinderätin Claudia Hahn aus ihren Gesprächen mit den SPÖ-Vertreter*innen vor Ort.

„So gilt in manchen Straßen mit Schulstandorten immer noch Tempo 50. Andere Standorte haben eine eigene, aber nicht praxistaugliche Elternhaltestelle, bei anderen Schulen entsteht durch ein notwendiges Reversieren erst recht eine zusätzliche Gefahrenquelle für die zu Fuß kommenden Kinder“, so Hahn weiter. Der bevorstehende Schulstart, wo zu Beginn viele Eltern verständlicherweise mit dem Auto zur Schule bringen, rückt das Thema vermehrt in den Fokus. Die StVO-Novelle bietet eine neue Chance, sich darum anzunehmen und die einzelnen Standorte zu evaluieren und entsprechende Maßnahmen zu setzen.

Aus den SPÖ-Stadtteilsektionen sind auch schon einige Vorschläge eingegangen, die es nun gilt, durch den Mobilitätsreferenten prüfen zu lassen.

Bei der Löwenfeldschule in Kleinmünchen (NMS 10) könnte die Zeppelinstraße im Bereich des Schulgebäudes sowie ein kleines Stück der Franz-Kurz-Straße morgens zur Schulstraße werden – ausgenommen Zufahrt zu den Parkplätzen für Lehrpersonal.

Auch vor der Volksschule der Franziskanerinnen Linz würde sich die Brucknerstraße in dem Abschnitt vor dem Schulgebäude für eine Sperre eignen. Das morgendliche Bring-Chaos durch Elterntaxis gefährdet dort täglich die Sicherheit der Kinder, die zu Fuß auf dem Weg zur Schule sind.

Sicherheit für die Kinder garantieren

Aus diesem Grund wird die SPÖ-Gemeinderatsfraktion in das am 22. September tagende Stadtparlament einen entsprechenden Antrag einbringen. Das zuständige Stadtsenatsmitglied, Mobilitätsreferent Vizebürgermeister Martin Hajart, wird ersucht, alle Straßen mit einem Schulstandort, an dem Kinder im Pflichtschulalter die Schule besuchen, auf die Sicherheitssituation zu überprüfen. „Auf Basis der Erkenntnisse soll ein Konzept erarbeitet werden, an welchen Standorten Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu setzen sind. Die Evaluierung wie auch das Konzept mit den vorgeschlagenen Maßnahmen sollen im Ausschuss für Mobilität und Verkehr präsentiert und diskutiert werden“, erklärt SPÖ-Verkehrssprecher Gemeinderat Florian Koppler.

„Schutzmaßnahmen für Kinder haben eine besonders wichtige Rolle. Denn Kinder erleben den Straßenverkehr aus einer anderen Sicht“, betont Koppler weiter. Sie können nicht wie Erwachsene über Autodächer blicken, sie bemerken herankommende Fahrzeuge somit später und Kinder, die beispielsweise zwischen zwei parkenden Autos auf die Straße laufen, werden von Lenker:innen später wahrgenommen. Kinder schätzen außerdem Entfernungen und Geschwindigkeiten noch nicht richtig ein und nehmen aufgrund ihres eingeschränkten seitlichen Blickwinkels herannahende Fahrzeuge später wahr. Sie können die Richtung, aus der ein Geräusch kommt, nur schwer bestimmen. Kinder haben außerdem einen anderen Bewegungsdrang, nach dem Sitzen in der Schule macht Laufen noch mehr Spaß. Und sie sind neugierig und leicht ablenkbar. „Das alles muss mitgedacht werden, wenn wir über die Sicherheit rund um Schulgebäude reden. Denn jede potenzielle Gefahrenstelle muss erkannt und beseitigt werden, um die Sicherheit der Kinder bestmöglich zu garantieren“, sind sich Giegler, Hahn und Koppler einig.

 

 

 

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