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Good News nach Schließung von „Brüderchen und Schwesterchen“: Städtische Kinderbildungseinrichtungen können Betreuung für gemeldete Kinder anbieten

Vizebürgermeisterin Hörzing: „Rasche und unbürokratische Hilfe für betroffene Familien durch die Stadt Linz“

Am 15. Mai wurden die Stadt Linz und der zuständige Geschäftsbereich des Magistrats darüber informiert, dass die private Kinderbetreuungseinrichtung „Brüderchen und Schwesterchen“ mit 26. Mai ihren Betrieb einstellt. Die kurzfristige Schließung stellte die Familien und auch die Stadt Linz vor große Herausforderungen, die jedoch innerhalb kürzester Zeit gelöst werden konnten.

Die betroffenen Familien wurden umgehend durch den Geschäftsbereich Kinder- und Jugend-Services informiert, der ihnen eine Unterbringung in den städtischen Kinderbildungseinrichtungen anbot. Letztendlich konnte so sichergestellt werden, dass der Nachwuchs von 13 Familien in städtischen Kindergärten und von elf Familien in städtischen Krabbelstuben untergebracht werden kann. All jenen Familien, die das Angebot der Stadt Linz nutzen wollten, konnte somit rasch und unbürokratisch geholfen werden. Von weiteren sechs Familien liegen uns die Informationen vor, dass sie Angebote anderer Träger angenommen haben.

„Mein großer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Kinder- und Jugend-Services für das großartige Engagement und die hervorragende Arbeit, die den betroffenen Eltern und deren Kindern innerhalb kürzester Zeit neue Plätze anbieten und die Sorgen von den Schultern der Eltern nehmen konnten. Ebenso bedanke ich mich bei den Pädagoginnen und Pädagogen der aufnehmenden Krabbelstuben- und Kindergarteneinrichtungen, die diese Herausforderung jetzt stemmen und für die Kinder und Eltern einen neuen geregelten Alltag absichern. Die Stadt Linz zeigt mit dieser raschen und unbürokratischen Lösung einmal mehr, warum sie österreichweit Benchmark im Bereich der Kinderbetreuung ist.“

Vizebürgermeisterin Karin Hörzing

Hintergrund der Schließung der Kinderbetreuungseinrichtung war laut vorliegenden Informationen, dass die Bildungsdirektion des Landes Oberösterreich ein Mängelbehebungsverfahren eingeleitet hat und das Land den (laut Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – Oö. KBBG) gesetzlich vorgesehenen Landesbeitrag zurückbehalten hat.

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