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1-2-3-Klimaticket ist begrüßenswert, aber ….

Verfassungsexperte bestätigt Nachbesserungsbedarf bei Konzept des Öffi-Ticket des Bundes

Die Stadt Linz begrüßt die von der Bundesregierung angekündigte Einführung des sogenannten 1-2-3-Tickets. Konkret sieht dieses vor, dass um 1.095 Euro im Jahr der Öffentliche Verkehr in ganz Österreich genutzt werden kann (3er-Ticket), um 730 Euro zwei Bundesländer (2er-Ticket) und um 365 Euro ein ganzes Bundesland. Zumindest das 3er-Ticket soll bis Mitte 2021 am Markt umgesetzt werden.

Durch diese massive Tarifabsenkung würde es alleine für die Linz AG zu einem Verlust von zirka 20 Millionen Euro kommen. Das von Bundesministerin Gewessler forcierte 1-2-3-Ticket widerspricht jedoch laut einem Gutachten des renommierten Innsbrucker Universitäts-Professors Dr. Arno Kahl der Bundesverfassung: „Der Bund kann Städte und Gemeinden nicht unmittelbar anweisen, den kommunalen Verkehr in ihrem Gebiet in einer bestimmten Form zu gestalten“, so Kahl in einer zentralen Aussage in seinem für den Städtebund erstellten Gutachten.

Weiters befundet der Verfassungsexperte, dass der Bund derzeit keine Tarifkompetenz für einen einseitig durch ihn festgesetzten Höchsttarif hätte. Denn: „Die Befugnis zur Bestellung (von Verkehrsleistungen, Anm. Verf.) umfasst immer auch die Vergabe von (Höchst-)Tarifen, eine konkurrierende Kompetenz zur Bestellung von Tarifen ist nicht möglich. Die Vorgabe eines bundesweit einheitlichen Tarifs kann dem Bund nicht zukommen.“ Und Kahl weiter: „Der Bund verfügt über keinerlei Befugnis, den ÖPRV (Regionalverkehr, Anm. Verf.) und schon gar nicht den ÖPNV in den Städten und Gemeinden unmittelbar durch Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen zu gestalten“.

„Das vom Bund vorgelegte 1-2-3-Ticket geht zu Lasten der Städte, die den regionalen öffentlichen Verkehr ermöglichen. Das 1-2-3-Ticket in seiner jetzigen Form, mit einer stark zentralistischen Ausprägung, kann so nicht umgesetzt werden. Drüberfahren wird verfassungsrechtlich verhindert werden. Jetzt geht es um korrekte Verhandlungen auf Augenhöhe zwischen der Bundesministerin und den Städten.“

Bürgermeister Klaus Luger & Vizebürgermeister Markus Hein

Dabei sollte eine befristete Vereinbarung zwischen den Städten und dem Bund geschlossen werden, um die rasche Einführung eines österreichweiten Tickets zu ermöglichen. Zweckmäßig erscheint eine Laufzeit von drei Jahren, die verlängert werden kann, bis eine dauerhafte neue Finanzierungsstruktur in Kraft tritt. Als Voraussetzung dafür nennen die beiden Linzer Kommunalpolitiker eine volle Kostentragung des Bundes für Einnahmenentfälle oder steigende Ausgaben der Gemeinden.

Konkrete Vorhaben für den Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs

Die Bundesregierung ist zudem bei der Schaffung neuer regionaler Verbindungen und auf der Erweiterung bestehender Linienführungen in Oberösterreich säumig. Derzeit warten mehrere konkrete Pläne für den nachhaltigen Ausbau des öffentlichen Verkehrs zur besseren An- und Verbindung der Regionen mit dem Zentralraum Linz auf ihre Umsetzung. Dazu zählen die neuen S-Bahn-Linien 6 und 7 zwischen Mühlkreis- und Hauptbahnhof bzw. zur Universität und ins Mühlviertel.

„Der Bund hat mit der Stadt Linz bisher weder zum Stadtbahnprojekt noch zum 1-2-3 Ticket konkrete Verhandlungen geführt. Dabei liegen die Pläne zum Linzer Öffi-Ausbau bereits seit Längerem vor und gibt es sowohl ein umfassendes Mobilitätsleitbild mit dem Land als auch ein konkretes Mobilitätskonzept für Linz“, erklären Bürgermeister Klaus Luger und Vizebürgermeister Markus Hein. Abschließend appellieren sie an die zuständige Bundesministerin: „Wenn wir die Klimaziele erreichen wollen, dann darf sich der Ausbau des öffentlichen Verkehrs nicht länger verzögern. Auch darf das 1-2-3 Ticket nicht mit den Finanzierungsverhandlungen für das Linzer Stadtbahnprojekt junktimiert werden. Die Verhandlungen müssen ehestmöglich und vor allem getrennt geführt werden.“

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