Stadt wird Alkoholverbot in Schillerpark und Volksgarten verordnen
Bürgermeister Luger, Vizebürgermeister Baier und Stadtrat Raml: „Gemeinsam für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum“
Bereits im Winter wurde im Linzer Sicherheitsausschuss vereinbart, dass die Situation in den Linzer Parkanlagen genau beobachtet und dokumentiert wird. Aufgrund der kalten Temperaturen und der Corona-Pandemie war es anfänglich über die Wintermonate hinweg weitgehend ruhig. Mit der Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen und den steigenden Temperaturen wurden jedoch vor allem im Schillerpark und im Volksgarten regelmäßig Missstände festgestellt, auch Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Anrainerinnen und Anrainern häuften sich. Wie auch die Polizei und der Linzer Ordnungsdienst bestätigen, sind die aufgetretenen Missstände regelmäßig auf massiv alkoholisierte Gruppen zurückzuführen.
Gemäß Artikel 118 Absatz 6 der österreichischen Bundesverfassung kommt dem Linzer Gemeinderat das Recht zu, eine ortspolizeiliche Verordnung zu erlassen, um bestehende, das örtliche Gemeinschaftsleben störende Missstände zu beseitigen. Bürgermeister Klaus Luger, Grünanlagenreferent Vizebürgermeister Bernhard Baier sowie Sicherheitsstadtrat Michael Raml haben sich aufgrund der im Schillerpark und im Volksgarten auftretenden Missstände auf die ortspolizeiliche Verordnung eines Alkoholverbotes in den beiden Parks geeinigt.
Im Hessenpark gab es bis zum Jahr 2018 ähnliche Missstände. Dort hat die Stadt im Frühjahr 2018 ein Alkoholverbot verordnet, was bis heute zu einer deutlichen Entspannung der Situation geführt und den Park wieder zur Erholungsoase gemacht hat. Die damals im Hessenpark erlassene Verordnung dient deshalb als Vorlage für das zu erlassende Alkoholverbot im Schillerpark und im Volksgarten. Demnach wird in den Parkarealen der Konsum von alkoholischen Getränken sowie der Aufenthalt von offenkundig alkoholisierten Personen untersagt. Darüber hinaus wird das Bereithalten oder Öffnen von Behältnissen alkoholischer Getränke verboten. Nicht betroffen wären behördlich genehmigte Gastronomiebetriebe und Gastgärten während der Betriebszeiten sowie behördlich erlaubte Veranstaltungen. Die Kontrolle des Alkoholverbotes wird der Linzer Ordnungsdienst durchführen. Sollten Belehrungen nicht ausreichen, drohen Geldstrafen bis zu 218 Euro.
„Das Alkoholverbot im Schillerpark und im Volksgarten ist notwendig, es geht nicht mehr anders. Wir sorgen dafür, dass auch Familien und Spaziergänger wieder in die Parks gehen können und dort nicht schon tagsüber von Betrunkenen angepöbelt werden. Es müssen sich alle an die Hausordnung in Linz halten, und dazu gehört ein respektvolles Miteinander auf öffentlichen Plätzen.“
Bürgermeister Klaus Luger
„Die Anwohner und Unternehmen leiden schon lange unter der Situation in diesen beiden Parks. Ein Alkoholverbot im Schillerpark und im Volksgarten ist daher längst überfällig. Nur mit sicherheitspolitischen Maßnahmen wie dieser, kann dafür gesorgt werden, dass die beiden Parks tatsächlich wieder allen Linzerinnen und Linzern zur Verfügung stehen können. Es muss klar sein, dass es für rücksichtsloses Verhalten keinen Platz in den Linzer Parks gibt. Jede und jeder muss sich an geordnete Regeln des Miteinanders halten, andernfalls gibt es Konsequenzen. So wie im Hessenpark werden diese tollen innerstädtischen Grünflächen wieder für alle Menschen zugänglich. Die Stadtpolitik sollte auch weiterhin die anfallenden Sicherheitsprobleme mutig anpacken. Handeln statt schönreden muss die klare Maxime sein!“
Vizebürgermeister Mag. Bernhard Baier
„Ich will sichere und saubere Parkanlagen, in denen sich die Linzer wohlfühlen. Ich bin ein freiheitsliebender Mensch, Verbote sollen immer das letzte Mittel sein. Wenn sich Gruppen stark alkoholisierter Gruppen im Schillerpark und Volksgarten regelmäßig derart aufführen, dass unzählige andere Linzer diese Innenstadtparks meiden, dann besteht Handlungsbedarf. Wenn freundliche Gespräche durch Sozialarbeiter und Ermahnungen durch Ordnungsdienst und Polizei nicht mehr helfen, dann braucht es klare Regeln und Konsequenzen. Wenn Erholungsoasen zu Angsträumen werden, dann müssen wir entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Parkbesucher und Anrainer setzen.“
Sicherheitsstadtrat Michael Raml
Bisherige Maßnahmen
Schon am 21. April 2021 wurde im Linzer Gemeinderat ein Alkoholverbot auf Spielplätzen im Rahmen einer ortspolizeilichen Verordnung zum Schutz der Linzer Grünflächen und Parkanlagen erwirkt. Diese beinhaltet darüber hinaus verschiedene Verhaltensregeln für die Linzer Erholungsoasen. Damit sollte eine Entspannung der Situation gewährleistet sein.
Bei den zusätzlichen Maßnahmen im Schillerpark und im Volksgarten orientiert man sich am Modellbeispiel des Hessenplatzes. Bereits im Jahr 2018 wurde vom Gemeinderat für dieses Gebiet ein Alkoholverbot beschlossen.
Bereits wenige Wochen später konnte damals festgestellt werden, dass die vom Linzer Gemeinderat beschlossene ortspolizeiliche Verordnung für ein Alkoholverbot am Hessenplatz wirkt. Die Lage in dem innerstädtischen Park hat sich beruhigt und die Statistiken des Linzer Ordnungsdienstes zeigten einen markanten Rückgang von Beanstandungen.
Neue „Hotspots“ Schillerpark und Volksgarten
Wie sich gezeigt hat, gibt es einzelne Personengruppen, die ihre Freiheiten respektlos missbrauchen und sich nun zunehmend den Schillerpark und den Volksgarten als bevorzugten Aufenthaltsort auserkoren haben.
Damit wird nicht nur die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner, sondern auch der vielen Innenstadtbesucherinnen und -besucher, die beispielsweise zum Shoppen in die City kommen, beeinträchtigt.
Aus diversen Gründen haben Personengruppen den Schillerpark und den Volksgarten als einen ihrer zentralen Handelsorte ausgewählt. Mit der Problematik des Alkoholmissbrauchs kamen auch andere Personengruppen, das Konfliktpotential ist gestiegen.
Daher kamen die ressortzuständigen Politiker im Linzer Stadtsenat in Gesprächen mit der Polizei zum Schluss, gemeinsam schärfere Maßnahmen in die Wege zu leiten. Es ist unumgänglich, tatsächlich durchsetzbare Regeln, sprich ein Alkoholverbot, zu erlassen.
Darüber hinaus ist geplant, mit verstärkten Angebote der Sozialarbeit auf die in den Problemzonen angetroffenen Randgruppen zuzugehen. Nur durch ein koordiniertes Vorgehen von Behörden, Stadt, Polizei sowie Sozialeinrichtungen kann eine Entspannung erreicht werden.
Ziel dieser Maßnahmen ist es nicht, pauschal Personengruppen vorzuverurteilen oder zu vertreiben, sondern klar und differenziert zu Lösungen zu kommen. Konkret zielt das nunmehrige Vorgehen darauf ab, dass die Linzerinnen und Linzer den öffentlichen Raum so wie bisher ohne Angst und Gefährdung nutzen können.