Leben & Stadt

Sozialhilfe-Bilanz 2022 – sinkender Trend setzte sich auch im Jahr 2022 fort

Gute Linzer Konjunktur- und Arbeitsmarktlage zeigt positive Auswirkungen bei der Sozialhilfe

Der rückläufige Trend bei der Sozialhilfe setzte sich auch im Jahr 2022 weiter fort. Während im Vergleichszeitraum 2021 noch 2.100 Haushalte die Sozialleistung bezogen, sank der Wert im Vorjahr um zwölf Prozent auf rund 1.850 Haushalte. Dieser kontinuierliche Rückgang spiegelt die wirtschaftliche Situation wider – mit dem Rückgang der Arbeitslosenzahlen ist auch die Zahl der Sozialhilfebezieher*innen gesunken. Dementsprechend ist die Zahl der Arbeitslosen von einem Allzeithoch von mehr als 13.000 Personen während der Corona-Pandemie auf derzeit knapp 7.000 Personen gesunken. Verbunden damit ist der finanzielle Aufwand der Stadt Linz für die Sozialhilfe ebenfalls rückläufig. Während im abgelaufenen Jahr 2022 die Gesamtausgaben für Sozialhilfeleistungen rund 8,5 Millionen Euro betrugen, lagen diese 2021 noch bei etwa 10,5 Millionen Euro.

Die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen bzw. der Wirtschaftslage und die Zahl der Sozialhilfebezieher*innen verhalten sich wie kommunizierende Gefäße. Auch die Stadt hat ihren Beitrag zu diesem Rückgang geleistet, denn durch die enormen Investitionen mit dem Pakt für Linz ist die Konjunktur nach dem Abflauen der Corona-Pandemie frühzeitig wieder angesprungen. Das und der aufnahmefähige Linzer Arbeitsmarkt haben sich direkt und positiv auf die Anzahl jener Menschen ausgewirkt, die Sozialhilfeleistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs benötigen.

Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Karin Hörzing

Sie weist aber auch darauf hin, dass der Rückgang bei der Zahl der Empfänger*innen nicht ausschließlich auf die gute Wirtschaftslage zurückzuführen ist. Aufgrund gesetzlicher Verschärfungen wird der Bezieher*innenkreis immer enger gesteckt und die Sozialhilfe erreicht immer weniger Menschen.

(Fallzahlen BMS-Bezieher*innen bis 1.6.2021 und ab 2.6.2021 SH-Bezieher*innen) (Fallzahlen BMS-Bezieher*innen bis 1.6.2021 und ab 2.6.2021 SH-Bezieher*innen)

Fallzahlen SH-Bezieher*innen 2022Im 4. Quartal 2022 bezogen im Monatsschnitt 1.919 Personen in Linz die Sozialhilfe. 47 Prozent aller Bezieher*innen bzw. 903 Personen sind österreichische Staatsbürger*innen, 787 Personen (das sind 41 Prozent) sind anerkannte Flüchtlinge. Die Gruppe der EU-Bürger*innen (94 Personen) und Drittstaatsangehörigen macht in Summe 229 Personen bzw. 12 Prozent aller Bezieher*innen aus.

Verteilung Sozialhilfebezieher*innenVon den 1.919 Personen, die diese wichtige Sozialleistung im 4. Quartal 2022 erhielten, leben 72 Prozent in Ein-Personen-Haushalten, in rund 28 Prozent der Fälle leben mehr als zwei Personen im Haushalt. Knapp ein Viertel der Berechtigten sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Verteilung nach Haushaltsgrößen

„Dass anerkannte Flüchtlinge mit 41 Prozent noch immer eine sehr große Gruppe in der Sozialhilfe ist, bestätigt, dass die Sozialhilfe nicht das geeignete Instrument ist, um Asylberechtigte dauerhaft in Beschäftigung zu bringen“, so Hörzing. „Es unterstreicht weiterhin die Notwendigkeit dessen, was von mir bereits 2017 vorgeschlagen wurde, und zwar das Modell LIFE (Lebensunterhalt, der Integration fordert und ermöglicht), um Asylberechtigten mehr individuelle Betreuung und mehr individuelle Angebote zu bieten. Ich appelliere daher einmal mehr an die Bundesregierung, ein Case-Management zu installieren, welches auf Hilfe zur Arbeit abzielt, um möglichst rasch in Richtung Selbsterhalt gehen zu können“. Darüber hinaus braucht es vernünftige Ausbildungsangebote und entsprechende Anreize, damit diese auch in Anspruch genommen werden bzw. Sanktionsmöglichkeiten, wenn dies nicht der Fall sein sollte. „Damit könnte auch dem sich verschärfenden Arbeitskräftemangel durch die anstehende Pensionierungswelle entgegengetreten werden“, erklärt die Sozialreferentin.

Grundsätzlich können nur Personen eine Leistung aus der Sozialhilfe erhalten, die

  • ihren eigenen Lebensunterhalt und Wohnbedarf oder den Unterhalt und Wohnbedarf ihrer Angehörigen nicht ausreichend decken können und die mit ihren Einkünften unter dem Richtsatz der Sozialhilfe im Sinn des OÖ. SOHAG liegen,
  • österreichische Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger, Asylberechtigte oder seit mindestens fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Österreich niedergelassene Fremde sind (Ausnahmen insbesondere für EU-/EWR-Bürgerinnen bzw. Bürger und Schweizer Bürger/innen können vorliegen),
  • ihren Hauptwohnsitz und ihren tatsächlichen Aufenthalt in Oberösterreich haben und
  • sich ausreichend bemühen, die soziale Notlage zu bewältigen

Seit 1. Jänner 2020 ist das Oö. Sozialhilfe-Gesetz (OÖ. SOHAG) in Kraft. Die sogenannte Bemühungspflicht wurde darin noch stärker präzisiert. Schon zuvor musste die Bereitschaft, einer Arbeit nachgehen zu wollen, nachgewiesen werden. Ebenso die Bereitschaft, die deutsche Sprache zu erlernen. Seit einer Novellierung mit 1. Jänner 2023 muss, bei mangelnder Bemühung zur Erfüllung dieser Voraussetzungen, nicht mehr ermahnt werden, sondern greifen Kürzungen sofort.

„Auch wenn die Zahl der beziehenden Haushalte trendgemäß weiter gesunken ist, lässt sich eine Entwicklung für die Zukunft nur schwer prognostizieren. Es ist aber möglich, dass die Teuerung und die daraus resultierende schwache konjunkturelle Entwicklung die Zahl der Sozialhilfe-Bezieher*innen wieder ansteigen lassen“, so Vizebürgermeisterin Karin Hörzing abschließend. Daher sei es unabdingbar, jetzt zu handeln und sich nicht auf dem aktuellen rückläufigen Trend auszuruhen.

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