Wegen der seltenen Niederschläge sind die Böden bis zu 40 Zentimeter ausgetrocknet. Vor allem in Wäldern besteht erhöhte Brandgefahr. Ein Funke genügt, um einen gefährlichen Waldbrand zu entfachen.
In den Linzer Wäldern ist generell von April bis Ende Oktober das Rauchen und Entzünden von Feuer verboten. Die städtische Verordnung gilt für alle Linzer Wälder, beispielsweise die Schiltenberg-Waldungen, für den Marinewald, im Bereich Wambach sowie in den Traun-Donau-Auen. Zudem umfasst das Verbot auch die Gefährdungsbereiche. Das sind jene Orte, an denen Boden- oder Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers in einen benachbarten Wald begünstigen. Wer das Verbot missachtet, muss mit hohen Strafen rechnen. So wird Zündeln und Rauchen mit einer Geldstrafe von mehr als 7.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen geahndet.
Auch Laub verbrennen im eigenen Garten ist verboten
Seit Einführung des Bundesluftreinhaltegesetztes dürfen zudem keine biogenen Materialien außerhalb von Anlagen verbrannt werden. Auch das punktuelle Verbrennen von Gartenabfällen in kleinen Mengen ist nicht erlaubt. Entsprechende Informationen sind unter www.linz.at/brandschutz.asp abrufbar.