Leben & StadtVerkehr

Rund um die Uhr im Einsatz: Linzer Winterdienst gerüstet für Eis und Schnee

Winter 2021/22 bedurfte 16.000 Personalstunden

Insgesamt sind 1.100 Tonnen Streumittel, davon 930 Tonnen Salz, eingelagert. Der Winterdienst der Stadt Linz ist damit für die kalte Jahreszeit gut gerüstet. Die zirka 160 Mitarbeiter*innen und 56 Fahrzeuge sind rund um die Uhr bereit. Zusätzlich werden fünf Fahrzeuge mit Personal angemietet und die Betreuung von drei Winterdienstrouten an eine Fremdfirma vergeben.

Die Organisation des Linzer Winterdienstes wird jährlich evaluiert. Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wird so die bestmögliche Nutzung der Verkehrsflächen und die größtmögliche Verkehrssicherheit gewährleistet. Die Winterdienstzentrale an der Johann-Metz-Straße ist bei Bedarf rund um die Uhr besetzt, auch an Wochenenden und an Feiertagen. Denn die öffentlichen Fahrbahnen und kombinierten Rad/Gehwege sowie Stiegenanlagen müssen in den Monaten November bis März schnee- und eisfrei gehalten werden. Die Streugutsilos haben eine maximale Lagerkapazität von 1.095 Tonnen Salz und 250 Tonnen Splitt. Um einmal das gesamte Straßennetz zu räumen und zu bestreuen, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zirka 1.300 Fahrstreifenkilometer zurücklegen.

Aktuelle Wetterdaten

Die Einsatzleitung der Winterdienst-Zentrale in der Johann-Metz-Straße koordiniert die Räumung und Streuung des gesamten städtischen Straßennetzes. Im Bedarfsfall ist die Einsatzleitung Tag und Nacht besetzt.

Auf der Basis von regelmäßigen Informationen von Wettervorhersagediensten wird die Bereitschaft und Einsatzstärke für die jeweils folgenden Tage festgelegt.

Glatteis-Frühwarnsystem

Weiters verfügt Linz über ein Glatteis-Frühwarnsystem. Über das ganze Stadtgebiet sind vier Messpunkte verteilt, die der Einsatzleitung wichtige Daten liefern, wie zum Beispiel Fahrbahntemperatur, Lufttemperatur und Windgeschwindigkeit. Aber auch Informationen über die Fahrbahnbeschaffenheit wie Nässe oder Glätte und die Salzkonzentration werden bereitgestellt. Bei der Routenplanung werden unterschiedliche Verkehrsflächen in vier Kategorien zugeordnet und nach Prioritäten gereiht, wie Hauptfahrbahnen, Nebenfahrbahnen, Geh/Radwege und Stiegenanlagen.

Fuhrpark im Einsatz

Auf den Hauptfahrbahnen kommen LKW zum Einsatz, Unimogs auf den Nebenfahrbahnen, Schmalspurfahrzeuge auf dem Rad- und Gehwegenetz. Für den händischen Winterdienst stehen den Teams Leicht-LKW mit Ladeflächen zur Verfügung.

Das Hauptstraßennetz wird in Linz rund um die Uhr von fix stationierten Lenkern abgefahren. Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen ist ein Einsatz sofort möglich. Die Nebenstraßen, Geh- und Radwege sowie die Stiegenanlagen werden in der Regel von 4 bis 22 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zwischen 5 und 22 Uhr betreut. Hier ist jedoch eine gewisse Vorlaufzeit notwendig, da diese Fahrer in Rufbereitschaft stehen und erst den Dienstort erreichen müssen. Sie werden bei Bedarf ab 3 Uhr in den Dienst berufen. Die Stadt Linz betreut die Verkehrsflächen des Öffentlichen Gutes in einem höheren Stundenausmaß als in den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) vorgegeben.

Winterdienst im Einsatz auf 600 Kilometer Straßen und 250 Kilometer Rad- und Gehwegen
Das Einsatzgebiet des Winterdienstes umfasst etwa 600 Kilometer Straßen sowie 250 Kilometer meist kombinierte Rad- und Gehwege, die nicht in die Verpflichtung der Anrainer fallen. Zusätzlich werden 134 Stiegenanlagen vom Schnee befreit. Geräumt wird nach einem eigenen Räumplan mit Prioritäten: Zuerst die Hauptverkehrswege, die exponierten Stellen an Brücken, die Verkehrswege mit Steigungen (z.B. die „Bergstraßen“ am Pöstlingberg, an der Kapuzinerstraße, am Freinberg) und die Straßen mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Buslinien). Um einmal das gesamte Straßennetz zu räumen und zu bestreuen, müssen die Mitarbeiter*innen der Stadt Linz zirka 1.300 Kilometer zurücklegen.

Insgesamt werden pro Saison und Jahr auf den Linzer Straßen durchschnittlich 2.100 Tonnen Salz benötigt. Dies variiert jedoch stark nach oben oder unten, je nach Wetterlage.

Feuchtsalzstreuung

Im Sinne der Verkehrssicherheit des Umweltschutzes und der Wirtschaftlichkeit setzt die Stadt Linz vor allem auf Feuchtsalz. Dieses spezielle Gemisch aus Kalzium- bzw. Natriumchlorid-Sole und Trockensalz vermindert Glättegefahr und taut Eis und Schnee in kürzester Zeit auf.

Durch den vermehrten Einsatz von Feuchtsalz kann zudem die Feinstaubbelastung durch Splitt im Winter gesenkt werden. Feuchtsalz hat außerdem den Vorteil, dass es feiner dosiert werden kann, wodurch den Verbrauch senkt.

16 Streumittel-Silos an 13 Standorten in der Stadt

Die Stadt Linz verfügt über 16 Streumittelsilos an 13 Standorten, verteilt auf das gesamte Stadtgebiet von Linz (Salzsilos: acht Standorte mit insgesamt elf Silos; Splittsilos: fünf Standorte mit insgesamt fünf Silos). Sie fassen insgesamt 1.095 Tonnen Salz und 250 Tonnen Splitt. Der Jahresverbrauch hängt vom Wetter ab und schwankt daher in den einzelnen Winterperioden:

Der Streumittel-Verbrauch in der Wintersaison 2020/2021 war aufgrund des strengeren Winters etwas höher. Im vergangenen Winter wurden 1.782 Tonnen Salz und 296 Tonnen Splitt verbraucht.

Sicher durch Linz auf dem Winterbasisradwegenetz

Die Hauptrouten im Linzer Radwegenetz werden vom Winterdienst bevorzugt geräumt. Denn immer mehr Linzer*innen wollen ganzjährig ihre Wege mit dem Rad zurücklegen. Basierend auf einem erfolgreichen Pilotversuch auf Vorschlag der Radlobby Linz, werden wichtige und stärker frequentierte Radwege vorrangig von Eis und Schnee befreit. Hier nimmt die Stadt Linz jährlich eine Adaptierung vor. Die Räumung der restlichen Radwege erfolgt im Anschluss. Dieses so genannte Winterbasisradwegenetz wurde vor vier Jahren in den Räumplan aufgenommen und ständig optimiert.

Die Verkehrswege sind auf der Homepage der Stadt Linz als Plan und bei der Radlobby Linz als Google-Maps-Karte veröffentlicht. Alle, die mit dem Rad einpendeln, können daher ihre Routen bei Schneefall entsprechend anpassen.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) sehen für die Betreuung von Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen in Relation zu Bedeutung und Frequenz sowie der Intensität der Schneefälle gewisse Umlaufzeiten vor.

Umlaufzeit ist die Zeit, die ein Winterdienstgerät für seine Route benötigt, um einen vollständigen Räum- und Streueinsatz zu absolvieren und wieder am Beginn der Route zu stehen. Diese Zeiten kann die Stadt Linz auf all ihren Routen einhalten und somit eine Befahrung der Straßen auch bei winterlichen Verhältnissen ermöglichen.

Eine sofortige beziehungsweise gleichzeitige Räumung der Fahrbahnen ist auch der Stadt Linz nicht möglich. Besonders schwierig ist die Bewältigung der Situation bei einsetzenden Schneefällen in den Stoßzeiten, da hier die Räumfahrzeuge oft genauso im Stau stehen wie die anderen Verkehrsteilnehmer*innen.

Winterdienstverordnung

Geregelt wird der Einsatz der Streumittel in Linz in der vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 20. Oktober 2005 beschlossenen Winterdienst-Verordnung, die die Rahmenbedingungen für ein möglichst umweltschonendes Vorgehen bei der Bekämpfung von Eis und Schnee enthält.

Diese Verordnung erlaubt Salzstreuung auf 

  • Hauptverkehrsadern
  • exponierten Straßen
  • Fahrbahnen, die von Bussen oder Schienenfahrzeugen im Linienverkehr benutzt werden
  • Brücken
  • Haltestellenbereichen für öffentliche Verkehrsmittel
  • Rampen für Behindertenfahrzeuge und Behindertenparkplätze
  • Stiegenanlagen
  • Gehsteigen und Gehwegen mit einem Gefälle von mehr als zehn Prozent
  • Gehsteigen, die straßenseitig geneigt sind und die über eine Längsentwässerung verfügen: In diesen Fällen muss durch bauliche Maßnahmen sichergestellt sein, dass keine Auftaumittel in unversiegelte Bodenflächen und Gewässer eindringen – weder durch Versickern, Ableitung, noch durch Aufwirbelung.

Im Linzer Stadtgebiet ist auf etwa 10 bis 15 Prozent der Verkehrswege keine Salzstreuung erlaubt, weshalb auf diesen Flächen Splitt gestreut wird.

Betreuung der Gehsteige ist Anrainerpflicht

Die Betreuung fast aller Gehsteige ist laut Straßenverkehrsordnung Aufgabe der Anrainer oder der Eigentümer von Häusern und Liegenschaften. Laut § 93 StVO müssen Gehsteige und Stiegenanlagen entlang der gesamten Liegenschaft täglich zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee befreit sowie bei Glätte gestreut werden.

 

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