Nur in Linz: Beispielgebende Schlichtungsstelle bietet Hilfe für Mieter
Vorschlag von Bürgermeister Klaus Luger: Mietzinsschlichtungsstellen in allen Bezirken
Rat und Hilfe finden Linzer Mieterinnen und Mieter in der Mietzinsschlichtungsstelle der Bau- und Bezirksverwaltung im Neuen Rathaus. Im vergangenen Jahr wurden dort insgesamt 143 Anträge bearbeitet, um 40 Prozent mehr als im Jahr 2018. Diese Serviceeinrichtung der Stadt Linz steht allen Personen, die in Linz eine Wohnung haben, während der Magistratsdienstzeiten zur Verfügung.
Jährlich wird die Einrichtung der Stadt Linz von immer mehr Ratsuchenden genützt. 80 Prozent der Verfahren konnten im Vorjahr per Vergleich oder durch Zurückziehung des Antrages erledigt werden. In nur 20 Prozent der Anträge war die Ausfertigung eines Bescheides erforderlich. Hier kümmern sich speziell geschulte städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um alle im Mietrechtsgesetz und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz verankerten Belange (außer Kündigung und Räumung). Die Beratung bzw. ein Erstgespräch sind kostenlos.
Rat und Hilfe
Die meisten behandelten Probleme betreffen die Überprüfung des Hauptmietzinses, die Durchführung von Erhaltungsarbeiten, wie etwa die Entfernung und Vermeidung von Schimmel. Weiters sind die Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen, Streitigkeiten um die Höhe der zurückzuzahlenden Kaution Themen von Beratungen und Verfahren. Die Mietzinsschlichtungsstelle arbeitet eng mit Amtssachverständigen der Geschäftsbereiche Planung, Technik und Umwelt sowie mit Gebäudemanagement und Tiefbau zusammen, deren Fachwissen im Verfahren erforderlich ist.
Linz hat die einzige Mietzinsschlichtungsstelle in Oberösterreich
Derzeit findet sich in Oberösterreich lediglich eine Mietzinsschlichtungsstelle. Bürgermeister Luger würde sich einen Ausbau dieser Einrichtung auch für andere Bezirke wünschen und schlägt vor, dass in allen Bezirkshauptmannschaften solche Schlichtungsstellen eingerichtet werden. „Die Vorteile für die Mieterinnen und Mieter liegen im einfachen und unkomplizierten Zugang zum Recht. Dazu gehört auch, dass mit diesen Schlichtungsstellen kein Kostenrisiko – wie bei Gerichtsverfahren üblich – bei den MieterInnen bleibt“, sagt Bürgermeister Klaus Luger. „Unsere Bürgerinnen und Bürger sparen sich durch die Inanspruchnahme der Mietzinsschlichtungsstelle eine Menge Kosten und viel Zeit. In anderen Gemeinden und Städten unseres Bundeslands beispielsweise bleibt im Streitfall nur der Weg zum Gericht“, so das Linzer Stadtoberhaupt.
Telefonische Voranmeldung wird empfohlen
Telefonische Auskünfte (unter der Servicetelefonnummer: +43 732 7070 2458 oder 2456) zählen ebenso zum Leistungsspektrum der Mietzinsschlichtungsstelle wie die Durchführung von Verfahren über Antrag in strittigen Fällen. Die Mietzinsschlichtungsstelle im Neuen Rathaus (Zimmer 4013 und 4011, 4. Stock) kann grundsätzlich zu den Magistratsdienstzeiten aufgesucht werden. Eine telefonische Voranmeldung wird empfohlen, da es ansonsten durch Verhandlungstermine oder andere Beratungsgespräche zu Wartezeiten kommen kann.
Das Kundenpotenzial der Linzer Mietzinsschlichtungsstelle ist enorm: 80.000 oder zwei Drittel aller Linzer Wohnungen sind Mietwohnungen. In immer mehr Fällen sind sich MieterInnen und VermieterInnen in mietrechtlichen Belangen oder in Fragen der Erhaltung der Wohnungen nicht einig. Dann ist die Mietzinsschlichtungsstelle der Stadt Linz ein idealer Ansprechpartner. Es handelt sich bei der Beratungs- und Serviceeinrichtung in Linz um die einzige Mietzinsschlichtungsstelle Österreichs. Somit finden auch jene Menschen einen Zugang zum Recht, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können.
Bürgermeister Klaus Luger.