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Nach bundesweitem Quarantäne-Aus: Stadt Linz geht eigenen Weg

Vollständige Dienstfreistellung oder 100 Prozent Home Office für positiv getestete Arbeitnehmer*innen

Positiv getestete Mitarbeiter*innen sollen nicht am Arbeitsplatz erscheinen, um umfassenden Schutz für alle Beschäftigten sicher zu stellen

Bürgermeister Klaus Luger: „Es wäre verantwortungslos, Infektionsgefahr für Kinder, Pflegebedürftige und alle anderen Mitarbeiter*innen zu akzeptieren“

 

Seit heute, Montag, 1. August, tritt eine neue Corona-Verordnung der Bundesregierung in Kraft, die das Ende der Quarantäne besiegelt. Die Absonderung von positiv auf Covid-19 getesteten Personen wird nun durch die so genannte Verkehrsbeschränkung abgelöst. Diese erfolgt unmittelbar aufgrund der geltenden Covid-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung des Bundes. Ein individueller Bescheid wird somit künftig nicht mehr erlassen. Die Verordnung gilt für alle Personen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, ganz gleich, ob mit einem Antigen-Test („Wohnzimmertest“) oder einem PCR-Test. Unerheblich ist ebenso, ob die Infektion asymptomatisch oder symptomatisch verläuft.

Am Arbeitsort besteht für positiv getestete Personen grundsätzlich die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske. Ausgenommen sind Personen, denen dies aus medizinischen Gründen nicht möglich ist oder die Erbringung der Arbeitsleistung durch das durchgehende Tragen einer Maske verunmöglicht wird. Besteht aufgrund von Krankheitssymptomen eine Arbeitsunfähigkeit, so ist für das Fernbleiben von der Arbeit künftig eine Krankmeldung und jedenfalls eine ärztliche Krankenstands-Bestätigung notwendig.

Die Stadt Linz als Arbeitgeber*in reagiert heute in Abstimmung mit dem städtischen Krisenstab auf diesen Umstand und stellt ausnahmslos alle Mitarbeiter*innen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, für die Dauer der Verkehrsbeschränkung vom Dienst frei. Jene Mitarbeiter*innen, die keinerlei Symptome aufweisen und somit dienstfähig sind, sind verpflichtet, im Home Office zu arbeiten. In diesem Fall wird das Ausmaß für Home Office auf 100 Prozent erhöht. Ist Home Office aufgrund des Aufgabengebietes nicht möglich, erfolgt eine Dienstfreistellung. Damit stellt der Magistrat den Schutz für ihre Mitarbeitenden sicher, insbesondere für Berufsgruppen, denen ein dauerhaftes Arbeiten mit Maske bzw. Home Office nicht zumutbar oder möglich ist (z. B. Stadtgärtnerei, Straßenbetreuung, Kindergärten).

„Einmal mehr verstärkt die Bundesregierung den Druck auf die Arbeiternehmer*innen, indem sie riskiert, dass Menschen auch krank zur Arbeit gehen – mit unabsehbaren Folgen auf Krankenstände und unser Gesundheitswesen. Ich halte diese Vorgangsweise der Bundesregierung für schlicht verantwortungslos! Linz geht einen eigenen Weg. Die Stadt gewährleistet im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten den Schutz ihrer Mitarbeiter*innen und wirkt damit einer Benachteiligung einzelner Berufsgruppen entgegen. Im Gegensatz zu bisher erhält der Magistrat für diese freiwilligen Freistellungen im Übrigen keinen Kostenersatz mehr“, informiert Bürgermeister Klaus Luger, der er als Bezirkshauptmann auch dem Krisenstab der Landeshauptstadt vorsteht.

Erhöhte Schutzmaßnahmen für die Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen bleiben ebenfalls in den städtischen Seniorenzentren (SZL) weiterhin in Kraft. In den Einrichtungen werden ausnahmslos keine positiv getesteten Personen in der Pflege eingesetzt. Eine Arbeitsaufnahme ist frühestens mit dem Freitesten aus der Verkehrsbeschränkung möglich.

„Der Schutz älterer und pflegebedürftiger Menschen hat oberste Priorität. Die qualitätsvolle Betreuung und Pflege in den städtischen Seniorenzentren blieb trotz der belastenden Situation während den vergangenen beiden Jahren dank der hohen Flexibilität unseres Personals gewährleistet. Die Dienstfreistellung von positiv getesteten Pflegekräften dient nicht nur zu deren eigenen Schutz, sondern auch zum Schutz der Pflegebedürftigen“, so Vizebürgermeisterin Sozialreferentin Karin Hörzing.

„Mit knapp 3.000 Mitarbeitenden zählt der Magistrat Linz zu den größten und wichtigsten Arbeitgebern des Zentralraums. Allen voran legen wir Wert auf den entsprechenden Schutz, die Gesundheit sowie Gleichbehandlung unserer Bediensteten und setzen daher ein nachhaltiges, verantwortungsbewusstes Signal: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die positiv auf Corona getestet werden und nicht in der Lage sind, von zuhause aus zu arbeiten, werden ausnahmslos vom Dienst freigestellt“, betont Magistratsdirektorin Mag.a Ulrike Huemer.

Die wichtigsten Infos zu der ab 1. August 2022 geltenden Verkehrsbeschränkung:

Verkehrsbeschränkung bedeutet, dass man trotz Corona-Infektion den Wohnort verlassen darf, aber durchgehend eine FFP2-Maske tragen muss (ausgenommen im Freien bei einem Abstand von mehr als zwei Metern von anderen Personen). Zudem dürfen bestimmte Orte nicht betreten werden (z.B. Krankenhaus, Altersheim), ausgenommen man arbeitet dort.

Die Verkehrsbeschränkung beginnt, sobald ein positives Testergebnis vorliegt, egal ob PCR- oder Antigen-Test („Wohnzimmertest“).

Die Verkehrsbeschränkung endet

  • automatisch nach 10 Tagen
  • nach Freitestung durch PCR-Test (frühestens nach fünf Tagen)
  • nach PCR-Test, welcher binnen nach 48 Stunden nach einem positiven Anti-Gen-Test durchgeführt wird und das Ergebnis des Anti-Gen-Tests nicht bestätigt.
  • Die Verkehrsbeschränkung ist eigenverantwortlich zu beachten, es gibt keinen Bescheid mehr.

Mehr Informationen sind unter www.linz.at/coronavirus zu finden

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