Leben & Stadt

Linz im Lockdown: Was ist offen, was hat zu?

Wichtige Services der Stadt Linz für die BürgerInnen bleiben erhalten

Der Magistrat Linz bietet den Bürgerinnen und Bürgern seine Serviceleistungen trotz der ab heute Mitternacht geltenden, verschärften Corona-Regelungen der Bundesregierung weiterhin in vollem Umfang an.

Das bedeutet, dass Linzerinnen und Linzer alle essenziellen städtischen Dienstleistungen wie gewohnt im Rahmen der Öffnungszeiten in Anspruch nehmen können – von der Ausstellung von wichtigen Dokumenten bis hin zu Hochzeiten am Standesamt. Besonders wichtig ist, dass die Straßenbahnen, Busse und O-Busse der Linz Linien weitgehend wie bisher verkehren werden.

„Bereits im Frühjahr hat die Stadt Linz zahlreiche Möglichkeiten der Digitalisierung von Serviceleistungen ergriffen und alles daran gesetzt, ihr Leistungsangebot in vollem Spektrum anzubieten. In dieser Phase des Lockdowns sind die dafür notwendigen Rahmenbedingungen bereits geschaffen worden. Unsere Stadtverwaltung verfügt mittlerweile über profunde Erfahrungswerte in Sachen Homeoffice, Digitalisierung und dem Splitting von Diensten. Bestmögliches Service für Bürgerinnen und Bürger sowie die Linzer Betriebe bei gleichzeitig größtmöglichem Schutz für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unser erklärtes Ziel.“

Bürgermeister Klaus Luger

„Die einzelnen Geschäftsbereiche haben sich, wie auch bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr, rasch auf die veränderte Situation eingestellt. Wo es möglich ist, werden Teams geteilt, sodass es keinerlei Kontakt zwischen den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt. Damit soll die Weitergabe von Covid-19 im Arbeitsumfeld möglichst verhindert werden. Darüber hinaus setzt die Stadt Linz auch in den kommenden Wochen auf großzügige Home-Office-Regeln, verbunden mit Web-Konferenzen und digitalen Kommunikationsformen, um den physischen Kontakt in den Rathäusern und städtischen Servicestellen weitgehend zu minimieren“, berichtet Magistratsdirektorin Ulrike Huemer.

Alle Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Linz werden fortgeführt

Beim Standesamt sind persönliche Vorsprachen derzeit ausschließlich mit Termin nach vorheriger telefonischer Abklärung möglich. Der Zugang zum Standesamt erfolgt über einen eigenen Eingang. Hochzeiten werden, entsprechend der vom Bund vorgegebenen Maßnahmen, auch weiterhin durchgeführt. Geöffnet haben auch alle Linzer Seniorenzentren, mit Ausnahme der wegen aktueller Infektions-Cluster geschlossenen Seniorenzentren Dornach und Kleinmünchen. Besuche müssen aus Sicherheitsgründen jedoch limitiert werden: bis vorerst inklusive 17. November sind Besuche nur noch alle zwei Tage erlaubt, es darf immer nur eine Person zu Besuch kommen, wobei es in Summe ein Limit auf zwei verschiedene BesucherInnen pro betreuter Person und Tag gibt. Die städtischen Tageszentren halten ihren Betrieb weiterhin aufrecht. Die Clubs Aktiv in den Stadtteilen sind geschlossen. Die städtischen Krabbelstuben, Kindergärten und Horte sind von der neuen Regelung der Bundesregierung nicht betroffen. Alle Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Linz werden deshalb uneingeschränkt fortgeführt. Alle Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie auch Museen müssen in Linz laut der neuen Verordnung des Bundes bis zum 30. November geschlossen bleiben. Die Hallenbäder der Linz AG stellen gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ihren Betrieb komplett ein. Die Linz Linien führen den bisherigen Fahrplan ohne Einschränkungen weiter. Ausdünnungen des Fahrplans wird es aufgrund der hohen Anzahl von Schülerinnen und Schülern nicht geben. Die Grottenbahn ist bis auf Weiteres geschlossen.

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