Leben & Stadt

Kautionsfonds: 34.000 Euro in 2020 ausbezahlt

Hörzing: „Zinsenloses Darlehen ist wichtige Unterstützung bei Wohnungsanmietung für einkommensschwache Linzerinnen und Linzer"“

Seit Bestehen des Linzer Kautionsfonds zu Beginn des Jahres 2020 haben in Summe 48 Linzerinnen und Linzer die Sozialleistung in Anspruch genommen. Insgesamt wurden im letzten Jahr mehr als 34.000 Euro ausbezahlt. 45 Personen erhielten das zinsenlose Darlehen für Kautionen oder Baukostenzuschüsse, drei Personen bekamen zudem aufgrund des besonderen Härtefalls eine einmalige Beihilfe.

„Beim Kautionsfonds handelt es sich um eine freiwillige Sozialleistung der Stadt Linz zur Unterstützung bei der Anmietung einer Wohnung, wenn die Betroffenen sonst nicht in der Lage wären, die notwendigen Mittel selbst zu finanzieren“, erklärt Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Karin Hörzing.

„Oft scheitert die Wohnungssuche trotz dringendem Bedarf an der verlangten Kaution in Höhe von zumeist drei Monatsmieten. Hier unterstützt die Stadt Linz mit dem zinsenlosen Darlehen. In Summe ist der Kautionsfonds jährlich mit 50.000 Euro dotiert.“

Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Karin Hörzing

Wer kann unter welchen Voraussetzungen ansuchen?

Die Höhe des jeweiligen Kautionsbeitrags ist mit der Hälfte der vereinbarten Bruttokaution bemessen und beträgt maximal 1.500 Euro für Familien und 1.000 Euro für Einzelpersonen. Ansuchen können alle BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Linz ab einem Mindestalter von 18 Jahren. Von der Regelung sind AsylwerberInnen ausgenommen. Es muss ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegen und die Betroffenen können die notwendigen Mittel nicht selbst aufbringen. Die Einkommensgrenzen sind ein monatliches Nettoeinkommen für Alleinstehende bis zu 1.400 Euro, sowie ein monatliches Nettoeinkommen für Paare bis zu 2.100 Euro. Pro Kind erhöhen sich diese Einkommensgrenzen um 200 Euro. EmpfängerInnen des Kautionsbeitrages sind die VermieterInnen Weitere Voraussetzungen sind eine angemessene Wohnnutzfläche von maximal 50 Quadratmetern für die erste Person und maximal 15 Quadratmetern für jede weitere Person. Zudem ist ein (Vor-)Mietvertrag bzw. ein Nachweis über das Miet- und Benützungsverhältnis mit Angabe der Gesamtnutzfläche der anzumietenden Wohnung erforderlich, ebenso wie eine Aufstellung über die Wohnungskosten. Anträge können bei der Fachstelle Kompass Sozialberatung der Stadt Linz gestellt werden. Dafür ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Darlehen kann bei Härtefällen auch in Beihilfe umgewandelt werden

In besonderen Härtefällen kann das gewährte zinsenlose Darlehen teilweise oder zur Gänze in eine einmalige Beihilfe umgewandelt werden, wenn eine Rückzahlung tatsächlich nicht möglich ist. Wenn bereits einmal ein Kautionsbeitrag genehmigt wurde, dann ist die Gewährung eines weiteren Kautionsbeitrages erst möglich, wenn der geleistete Beitrag zurückbezahlt wurde. Gemeinsam mit den Sozialberatungsstellen Kompass werden die Voraussetzungen nach dem ersten Jahr nun evaluiert und gegebenenfalls adaptiert.

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