Es grünt so grün, wenn in Linz die Dächer blühen
Zusätzliche Begrünungsmaßnahmen für den Klimaschutz
Der Begrünung von Dachflächen auf Gebäuden und Garagen kommt insbesondere in Städten eine immer größere Bedeutung zu. In Umsetzung des 1. Linzer Klimaprogramms werden deshalb 1.000 Bebauungspläne nachgeschärft. Dem lokalen Temperaturanstieg wird so entgegengewirkt und so genannte Hitzeinseln werden reduziert.
Maßnahme aus dem 1. Linzer Klimaprogramm
Mit dem 1. Linzer Klimaprogramm, das am 7. November 2019 im Linzer Gemeinderat beschlossen worden ist, wurde der Fahrplan für die künftigen Maßnahmen der Stadt für einen umfassenden Klimaschutz festgelegt. Ein wesentliches Mittel zur Verbesserung des Stadtklimas ist die Reduzierung so genannter Hitzeinseln im Stadtgebiet und der sommerlichen Hitzeentwicklung in der Innenstadt durch vermehrte Begrünung.
Modifziertes Edikatalverfahren: Begrünung von Dächern, Fassaden und verbindliche Baumpflanzungen
Maßnahmen wie beispielsweise Dachbegrünungen, Begrünung der Fassaden und Baumpflanzungen sind die wirksamsten und vernünftigsten Mittel gegen städtische Hitzeinseln. Durch ein modifiziertes Ediktalverfahren können diese Begrünungsmaßnahmen in den Bebauungsplänen verbindlich eingefordert werden.
Es wurde deshalb von der Stadt Linz das Verfahren für diese neue Verordnung gestartet. Damit setzen wir ein klares Zeichen für Entbürokratisierung und Umweltschutz. Im Kontakt mit den Planungsträgern bzw. mit dem Land Oberösterreich werden derzeit die Voraussetzungen für die folgende öffentliche Planauflage geschaffen.
Bürgermeister Klaus Luger
Was ist neu?
Bei Neu- und/oder Zubauten von Hauptgebäuden, deren verbaute Fläche 100 m² übersteigt sowie bei oberirdischen Garagen mit einer verbauten Fläche über 100 m² sollen Dachflächen bei einer Neigung bis 20 Grad, ausgenommen Schutzdächer, begrünt werden. Künftig soll es in Linz zudem auch keine Flachdächer über 100 m², deren Vegetationsschicht unter 15 cm Mindeststärke aufweist, mehr geben. Aber nicht nur bei der Dachbegrünung soll es zu Nachschärfungen kommen. Bei Tiefgaragen soll zukünftig die Vegetationsschicht eine Mindeststärke von 50 cm aufweisen.
Auf Bauplätzen sind Bäume, die im ausgewachsenen Zustand eine Krone von mindestens 8 m aufweisen, zu pflanzen. Im Detail ist pro 750 m² vollendeter Bauplatzfläche zumindest ein Laubbaum zu pflanzen bzw. zu erhalten, es sei denn der nicht bebaubare Teil des Bauplatzes ist kleiner als 100 m².
Für den ruhenden Verkehr ist vorgesehen, dass nach jedem fünften oberirdischen Kfz-Abstellplatz ebenfalls Laubbäume mit einem Kronendurchmesser von mindestens 8 Metern gepflanzt werden müssen. Zudem muss den Bäumen genügend Grünraum geboten werden.
Auch Lärmschutzwälle (Dämme) sind beidseitig mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Zudem soll die Begrünung von Lärmschutzwänden und Stützmauern verbindlich sein.
Bebauungspläne werden „nachgerüstet“
Diese Maßnahmen sollen für alle der etwa 1.000 Linzer Bebauungspläne mittels des Ediktalverfahrens durchgesetzt werden, damit für alle die gleichen Regeln gelten und zeitnah in Rechtswirksamkeit erwachsen, informiert Bürgermeister Klaus Luger.
„Würden wir diese Maßnahmen nur bei neuen oder bei zu überarbeitenden Bebauungspläne einarbeiten, würde es Jahrzehnte dauern, bis diese Maßnahmen flächendeckend verbindlich werden. Die Ediktalverordnung Nr. 2 ist das ideale Instrument dafür, die Bebauungspläne gleichsam nachzurüsten.“