Leben & Stadt

„Aufhebung der Kurzparkzonen macht vorerst keinen Sinn“

Aktuelle Verkehrssituation nicht mit dem ersten Lockdown vergleichbar

Gemeinsam mit dem Linzer Stadtpolizeikommando hat die Stadt Linz diese Woche die Verkehrssituation beobachtet. Zum einen wurde auf den fließenden und zum anderen auf den ruhenden Verkehr geachtet. Weniger fließender und mehr Platz für den ruhenden Verkehr wäre die Grundvoraussetzung, um Kurzparkplätze in der Innenstadt temporär in Dauerparkplätze für Einpendler umzuwandeln.

„Wir haben festgestellt, dass zwar die Stoßzeiten ruhig sind, jedoch das Verkehrsaufkommen im Gesamten betrachtet wesentlich höher ist, als dies im ersten Lockdown der Fall war. Das Gleiche gilt auch für den ruhenden Verkehr. Es sind zwar immer wieder Parklücken frei, die Parkplätze im öffentlichen Gut sind aber sehr stark ausgelastet. Unter diesen Umständen die Kurzparkzonen aufzuheben, würde für die betroffenen Bewohner, die zumeist auch eine Bewohnerparkkarte besitzen, die Situation wesentlich verschlechtern. Sie müssten damit rechnen, wenn sie beispielsweise einen Einkauf oder Behördengang erledigen, bei der Rückkehr schwerer einen freien Parkplatz zu finden“, erklären Bürgermeister Klaus Luger und Vizebürgermeister Markus Hein unisono.

„Im Frühjahr haben wir die gebührenpflichtigen Kurzparkzonen in Linz aufgehoben, um jene Menschen möglichst gut zu unterstützen, die für unser aller Versorgung arbeiten. Trotz der hohen Zahl Covid-Infizierter stellt sich die Situation nun vollkommen anders dar. Viel mehr Menschen gehen ihren Berufen vor Ort im Unternehmen nach und arbeiten weniger im Homeoffice. Diese Situation erkennen wir unter anderem auch in den aktuellen Kinderbetreuungszahlen. Aus diesem Grund würde die Aufhebung der Kurzparkzone derzeit keinen Sinn ergeben.“

Bürgermeister Klaus Luger

Vizebürgermeister Hein hat für all jene Verständnis, die sich eine ähnliche Lösung wie im ersten Lockdown gewünscht hätten, in einer Gesamtbetrachtung würde sich die Situation für viele Linzerinnen und Linzer dadurch deutlich verschlechtern. „Es ist keine leichte Entscheidung und ich habe mir selbst auch noch ein Bild von der Situation gemacht. Es ist aus Platzgründen vorerst leider nicht möglich, die Kurzparkzonen aufzuheben,“ erklärt Hein und führt abschließend aus: „Es scheint so, dass trotz massiver Einschränkungen für die Bevölkerung diesmal weniger stark als beim letzten Mal auf Homeoffice gesetzt wird. Der Lockdown begründet auch keinen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit für Eltern, daher sind auch die Schulen und städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen über den Erwartungen ausgelastet. Sollte sich im Laufe des Lockdowns die Situation dahingehend doch noch verändern, können wir im Bedarfsfall relativ rasch reagieren. Die Verordnungen vom letzten Mal könnten dann inhaltlich vollkommen identisch zur Anwendung kommen.“

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