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Linz ist die Landeshauptstadt der Kinderrechte

Stadt wurde anlässlich von 30 Jahren Kinderrechtskonvention ausgezeichnet

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet und ist schnell zu dem weltweit gültigen Grundgesetz der Kinderrechte geworden. In Österreich waren es die Österreichischen Kinderfreunde, die maßgeblich an der Ratifizierung dieser UN-Konvention mitgewirkt haben. Am Mittwoch feierten die Kinderfreunde mit der Stadt Linz den 30. Geburtstag.

„Mit der Kinderrechtskonvention wurde ein Meilenstein für Kinderrechte geschaffen. Der Schutz von Kindern hat auch heute noch oberste Priorität, national wie international. Leider sind diese Rechte auch 30 Jahre nach der Einführung noch immer notwendig und müssen regelmäßig eingefordert werden. Darum ist es auch wichtig, regelmäßig an den Tag der Kinderrechte zu erinnern. Wir als Stadt Linz unternehmen alles, dass es Kindern hier gut geht, ihre Rechte gewahrt sind und sie eine glückliche Kindheit verbringen können. Daher freuen wir uns auch über die Auszeichnung als Landeshauptstadt der Kinderrechte“, sagt die Linzer Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Karin Hörzing.

„Das Jubiläum der Kinderrechte ist für uns ein guter Anlass, die familienfreundliche Politik der Stadt Linz vor den Vorhang zu holen. Gleichzeitig nutzen wir den Tag, um aufzuzeigen, wo es immer noch ein Ungleichgewicht oder Ungerechtigkeiten gegenüber Kindern gibt. Immer wieder bekommen wir Kinderfreunde gesagt, dass mehr Rechte auch mehr Pflichten bedeutet. Am Tag der Kinderrechte wollen wir deutlich machen: Das Gegenteil von Recht ist nicht Pflicht, sondern Unrecht. Gegen dieses Unrecht setzen wir uns ein.“

Helmut Gotthartsleitner, Regionsvorsitzender Kinderfreunde Linz-Stadt

Kinderrechte sind eine besondere Gruppe von Menschenrechten, die für junge Menschen unter 18 Jahren besondere Bedeutung genießen. Dazu zählen Rechte auf Bildung, Gesundheitsversorgung, Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Selbst- und Mitbestimmungsrechte, zum Beispiel Meinungsfreiheit, Partizipation. Dieser Vertrag wurde mittlerweile von fast allen Staaten der Welt als rechtlich verbindlich anerkannt. Die Kinderrechtskonvention (KRK) ist getragen von vier Grundprinzipien:

  • Vorrang des Kindeswohls: bei Entscheidungen, die Kinder betreffen, soll das Wohl des Kindes ein vorrangiges Kriterium in der Interessenabwägung sein.
  • Kinderrecht auf Partizipation: damit verbunden die Forderung, dass Kinder bei Entscheidungen, die sie selbst betreffen, angemessen eingebunden werden sollen.
  • Recht auf Leben, Überleben, Entwicklung: Existenzsicherung und bestmögliche Entfaltungsmöglichkeiten müssen dem Kind gewährleistet werden
  • Verbot der Diskriminierung: gleich aus welchen Gründen (Hautfarbe, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache, Geschlecht, Religion, Behinderung, Vermögen der Eltern etc.) ist eine Benachteiligung von Kindern unzulässig.

An diese Grundprinzipien schließt ein Katalog von Rechten an, die häufig in drei Gruppen eingeteilt werden:

  • Versorgungsrechte: dazu zählen zum Beispiel das Recht auf angemessenen Lebensstandard (einschließlich Nahrung und Unterkunft), auf Zugang zu Gesundheitsdiensten, auf Bildung, auch im Hinblick auf besondere Zielgruppen wie Kinderflüchtlinge.
  • Schutzrechte: in diese Gruppen fallen zum Beispiel das Verbot jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder und der Schutz vor sexueller und wirtschaftlicher Ausbeutung von Kindern (Kinderarbeit).
  • Beteiligungsrechte: „klassische“ Freiheitsrechte wie Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit sind Kindern ebenso garantiert, wie ein Recht von Kindern auf soziale Integration und das schon erwähnte grundsätzliche Recht auf Partizipation.

Schließlich hält die Kinderrechtskonvention auch fest, dass primär die Eltern für die Erziehung des Kindes verantwortlich sind, doch falls diese dazu nicht bereit/in der Lage sind, so hat der Staat diese Verantwortung wahrzunehmen.

Dieses menschenrechtliche Dokument wurde von Österreich 1992 unterzeichnet und sichert Kindern eigenständige Rechte zu, wie etwa das Recht auf Schutz vor Gewalt oder das Recht auf Bildung. Überschattet werden diese durch die aktuellen Flüchtlingsbewegungen, daher ist das Recht auf Asyl und auf Schutz vor Krieg aktueller denn je.

30 Jahre für Kinderrechte

Um an diesen wichtigen Meilenstein zu erinnern, wird jedes Jahr am 20. November der Geburtstag der Kinderrechtskonvention gefeiert. An diesem internationalen Tag der Kinderrechte informieren auch die verschiedenen NGOs und ihre Mitglieder noch aktiver über die grundlegenden Kinderrechte und wollen dadurch ein besseres Bewusstsein für dieses Thema in der Gesellschaft schaffen. Den 30. Geburtstag der UN-Konvention über die Rechte des Kindes nutzen die Kinderfreunde am 20. November 2019 gemeinsam mit der Landeshauptstadt Linz, um auf diesen wichtigen Tag aufmerksam zu machen und Linz als Landeshauptstadt der Kinderrechte zu positionieren.

„Auch heute noch, 30 Jahre nach in Kraft treten der Kinderrechtskonvention, gibt es ausreichend Handlungsbedarf, um das Leben von Kindern zu verbessern“, betont Gotthartsleitner. „Aktuelle Entwicklungen führen dazu, dass Kinderarmut auch in Österreich wieder ein größeres Problem wird“. Maßnahmen wie Kürzungen bei der Mindestsicherung, ein Familienbonus, der jene benachteiligt, die die Unterstützung am dringendsten benötigen oder die vom Land Oberösterreich eingeführte Nachmittagsgebühr für den Kindergartenbesuch stellen Familien vor große Herausforderungen. Auch der Bildungsweg der Kinder hängt immer noch maßgeblich vom Bildungsstand der Eltern ab.

Ehrenurkunde „Landeshauptstadt der Kinderrechte“ für die Stadt Linz

„Umso wichtiger ist es, jene Städte und Gemeinde vor den Vorhang zu holen, die die Lebenssituation von Kindern maßgeblich positiv gestalten“, erklärt Gotthartsleitner. „Die familienfreundliche Politik der Stadt Linz hat uns als Kinderfreunde bewogen, der Stadt die Ehrenurkunde als ‚Landeshauptstadt der Kinderrechte‘ zu verleihen“, so der Regionsvorsitzende weiter.

Linz garantiert mit einer flächendeckenden Kinderbetreuung, dass jedes Kind ab dem 3. Lebensjahr einen Platz in einem Kindergarten erhält. Mit der Kindergartensozialarbeit haben Kinder und Familien eine Unterstützung und Beratung in vielen Fragen. Sie dient zudem als Frühwarnsystem für soziale Problemlagen in Familien und kann diese rechtzeitig auf- und bearbeiten. Das sozial gestaffelte Mittagessen in den Kinderbetreuungseinrichtungen ist darüber hinaus eine wichtige Maßnahme zur Förderung der Kinder- und Jugendgesundheit.

Die zahlreichen Familienberatungsstellen, wie etwa die Eltern-Kind-Zentren oder die Eltern-, Mutterberatungsstellen stehen den Eltern und ihren Kindern als wichtige Ansprechpersonen zur Verfügung. Besonders auch die unzähligen und vor allem leistbaren Ferien- und Freizeitaktionen sind ein Garant dafür, dass unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern, Kindern Veranstaltungen geboten werden, die maßgeblich zu einer guten Entwicklung beitragen.

Fahne hissen und Kinderrechte-Party im Linzer Rathaus

Gemeinsam brachten zum Geburtstag der Kinderrechte mehr als 100 Kinder aus den Einrichtungen der Kinderfreunde Linz eine Fahne mit Kinderrechte-Sprechblase und Kinderfreunde-Logo zum Alten Rathaus. Kinderfreunde Regionsvorsitzender Helmut Gotthartsleitner übergab mit einigen Kindern die Kinderrechte-Fahne an Familienreferentin Vizebürgermeisterin Karin Hörzing. Mit dem Hissen der Fahne wurde Linz zur Landeshauptstadt der Kinderrechte gekürt. Im Anschluss fand im Foyer des Alten Rathauses eine Kinderrechte-Geburtstagsparty mit verschiedenen Spiel- und Bastelstationen statt.

 

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