Freizeit & TippsLeben & StadtVerkehr

Neue Regeln für E-Scooter-Betreiber in Linz

Fixe Verleihstationen statt Wildwuchs

Seit 1. März 2019 gehören in Linz ausleihbare E-Scooter zum Stadtbild. Nach ersten Erfahrungen mit damals bis zu vier Anbietern wurde bereits ein halbes Jahr später ein Verhaltenskodex eingeführt, der die Verleihfirmen zur Einhaltung von zunächst elf Rahmenbedingungen verpflichtete. Dieser wurde dann erweitert und schließlich im vergangenen Jahr durch die Einführung sogenannter Scooter-Sheriffs, das heißt von den Firmen selbst beigestellte Ordnungsdienste, ergänzt. Diese kümmer(t)en sich beispielsweise um das Einsammeln der Fahrzeuge, falsch geparkte Scooter und die Beseitigung sonstiger Missstände.

„Wie die Erfahrungen der vergangenen Monate gezeigt haben, braucht es weitere Schritte, um der Lage Herr zu werden. Neben dem Missbrauch der Elektromobilität durch undisziplinierte Scooter-Lenker*innen war bzw. ist das ‚wilde‘ Abstellen von E-Scootern aktuell das größte Problem. Wie sich gezeigt hat, sind Scooter-Sheriffs und Parkverbotszonen noch immer nicht genug. Es müssen daher zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, konkret die Einführung von 109 fixen Verleihstationen in der Innenstadt – ähnlich wie zum Beispiel beim City Bike-Verleih“, informiert Bürgermeister Klaus Luger.

Die derzeit drei und bald wieder vier anbietenden Scooter-Verleihunternehmen sowie allenfalls künftig weitere in den Markt eintretende Firmen werden nun angehalten, eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen, die neben Verhaltensregeln („Dos“ und „Donots“) die Einhaltung eines Standortkonzepts als fixen Vertragsbestandteil vorsieht. Die geplante Errichtung der Verleihstationen soll bereits diese Woche beginnen.

„Wir beschränken das Parken der E-Scooter in der Innenstadt nun auf fixe Abstellflächen, die verordnet und markiert werden. Damit wollen wir hier dem ‚Wildparken‘ ein Ende setzen. Noch heuer soll dies auch im Linzer Osten – sprich von der Holzstraße bis zum Hafen – so geregelt werden. Nach einer Evaluierungsphase im Winter wollen wir – sofern sich das Konzept bewährt – die fixen Abstellplätze in ganz Linz, sprich auch Richtung Süden sowie in Urfahr etablieren“, sagt der Linzer Mobilitätsreferent Vizebürgermeister Mag. Martin Hajart.

Entwicklung in der Vergangenheit und Ist-Situation

Seit März 2019 prägen E-Scooter das Linzer Stadtbild. Von anfangs vier und später bis zu sechs Anbietern ist die Zahl der Verleiher mittlerweile auf drei zurückgegangen. Ein vierter Verleiher, der bisher in Linz noch nicht tätig war, beabsichtigt in Kürze im Linzer Stadtgebiet ebenfalls den Betrieb aufzunehmen und die neue Vereinbarung zu unterzeichnen. Seit August 2019 wurden die Verleiher auf einen Verhaltenskodex verpflichtet, der elf Punkte in Bezug auf Geschwindigkeitsreduzierung, Wartung, Sicherheit, Abstell-Zonen etc. enthielt. Dieser wurde im Frühjahr 2020 im Hinblick auf den ökologischen Aspekt der Fahrzeuge, das heißt etwa den Einsatz wiederverwendbarer Akkus etc, erweitert. Seit Ende Mai 2022 sorg(t)en in Linz ähnlich wie in der Bundeshauptstadt Wien sogenannte Scooter-Sheriffs – das sind eigene Ordner seitens der Firmen – dafür, dass die vereinbarten Regeln eingehalten werden.

„Neue Mobilitätsformen brauchen auch neue Regularien, die man erforderlichenfalls Schritt für Schritt optimiert. Vor allem das Wildparken, das heißt das verkehrsbehindernde Abstellen der E-Roller, soll nun unterbunden werden. Denn damit wird nicht nur das Stadtbild verschandelt, sondern es werden auch Radfahrer*innen und für Fußgänger*innen gefährdet“, sagt Vizebürgermeister Hajart. „Deshalb die neue Regelung mit fixen Abgabestellen in der Innenstadt. Der nächste Schritt folgt im Linzer Osten, dann – nach einer Evaluierung – der Rest von Linz“.

Derzeit ca. 1.500 Leih-Scooter in Linz

Die Zahl der E-Scooter in Linz ist saisonalen Schwankungen unterworfen. So standen in den Monaten Jänner und Februar durchschnittlich täglich etwa 725 Scooter zur Verfügung. Durch den Einstieg von Link ab März 2022 steigerte sich die täglich verfügbare Zahl und erreichte im Oktober mit rund 1.500 Scootern ihren Höhepunkt. Auch aktuell stehen an die 1.500 E-Scooter der Verleihfirmen TIER, Lime und Link zur Entlehnung bereit. Eine Auswertung der Stadtforschung Linz im Jahr 2022 ergab, dass im Schnitt 45 Prozent der angebotenen Scooter mindestens einmal pro Tag ausgeliehen werden. Die durchschnittliche Entlehndauer beträgt etwa 6 Minuten.

Durchgeführte Umfrage: Nutzerverhalten und Nutzereigenschaften:

Zum Nutzerverhalten und zu den „Benutzereigenschaften“ wurde von der Fachhochschule Hagenberg eine Umfrage durchgeführt. Mittels Formular wurden Fußgänger*innen, Radfahrende sowie E-Scooter-Nutzer*innen nach ihrer Meinung befragt. „Im Zuge unserer Untersuchung sammelten wir über 300 Antworten um ein Stimmungsbild der eScooter-Situation in Linz zu bekommen. Das Ergebnis ermöglichte uns, zwei wesentliche Aspekte festzustellen: Einerseits helfen eigene Erfahrungen mit eScootern, viele Bedenken gegen diese Mobilitätsform abzubauen, andererseits hat sich eine überwiegende Mehrheit der Befragten – auch Nutzer von eScootern – dafür ausgesprochen das Parken beziehungsweise Abstellen nur in bestimmten Bereichen zu erlauben“, sagt DI Dr. Philipp Wintersberger BSc, Professor für Interaktive Systeme an der FH Hagenberg.

Die Ergebnisse im Detail:

48 Prozent der Befragten waren weiblich. Ein Großteil der Teilnehmer*innen war jüngeren Alters und wies einen hohen Bildungsgrad auf. 11 Prozent besitzen selbst einen Scooter, 48 Prozent haben bereits einen E-Scooter benutzt.

Aussagen von E-Scooter-Fahrer*innen:

  • E-Scooter werden eher für kürzere Strecken (First/last Mile im Stadtgebiet) benutzt.
  • Ein Großteil der Fahrenden spricht sich für einen Blinker am E-Scooter aus.
  • Nur wenige Nutzer*innen tragen einen Helm.
  • Nur wenige Nutzer*innen geben Handzeichen.

Interessant war auch die Hinterfragung der „Fremdwahrnehmung“. Sie ergab, dass Personen ohne E-Scooter-Erfahrungen durchwegs der Meinung sind, dass sich Scooter-Fahrende wenig an die StVO halten, kaum Helme benutzen und ebenso kaum Handzeichen geben. Zudem werden Scooter-Fahrende für signifikant gefährlicher als Fußgänger*innen oder Radfahrer*innen gehalten.

Die Umfrage ergab in Bezug auf die Gesetzgebung folgendes Bild:

  • Es gibt keine auffälligen Mehrheiten für verpflichtende niedrigere Geschwindigkeiten oder eine Kennzeichnungspflicht.
  • Personen mit Scooter-Erfahrungen sind eher gegen eine Helmpflicht oder eine gesetzliche Fahrerlaubnis, im signifikanten Unterschied zur Meinung von Personen ohne Scooter-Erfahrung.
  • Frauen sind eher für eine Helmpflicht als Männer.

Die Umfrage-Ergebnisse zum Platzbedarf bzw. zur Parksituation:

  • Ein Großteil der Befragten ist der Meinung, dass Scooter schlecht geparkt sind.
  • Personen ohne Scooter-Erfahrung beklagen sich darüber eher als Personen mit Scootererfahrung.
  • Ein Großteil der Befragten spricht sich unabhängig von vorhandener Erfahrung mit Scooter- für Geo-Blocking beim Parken aus, das heißt Scooter sollen nur in gekennzeichneten Arealen abgestellt werden dürfen.

Aussagen zum Klimaschutz:

  • Die Meinung der Befragten geht überwiegend dahin, dass E-Scooter vor allem Wege ersetzen, die üblicherweise zu Fuß gegangen werden.
  • Trotzdem sind viele Nutzer*innen der Meinung, dass die Scooter zum Klimaschutz beitragen können.

Fazit:

  • Eigene Erfahrungen mit E-Scootern führen dazu, dass Bedenken gegenüber dieser Mobilitätsform abgebaut werden.
  • E-Scooter-Nutzer*innen sind gegen gesetzliche Sicherheitsmaßnahmen wie Helm- oder Führerscheinpflicht.
  • Unabhängig von der eigenen Erfahrung spricht sich ein Großteil der Befragten dafür aus, dass E-Scooter nur in gekennzeichneten Zonen abgestellt werden dürfen.

„Auch unter Berücksichtigung dieser Studienergebnisse wurde das neue Maßnahmenpaket der Stadt Linz für die Scooter im Stadtgebiet entworfen. Wir wollen als Stadt Linz im Rahmen unserer Möglichkeiten Besserungen schaffen. Die Fragen bezüglich Helmpflicht, der Vorschreibung von Blinkern und sonstigen Vorgaben gemäß StVO liegen nicht in der Kompetenz der Stadt, sondern des Gesetzgebers“, erläutern Bürgermeister Klaus Luger und Vizebürgermeister Martin Hajart. „Die Studie der Fachhochschule Hagenberg korreliert mit den Kritikpunkten, die wir von der Linzer Bevölkerung zum Verhalten der Scooter-Fahrer*innen über das Beschwerdemanagement der Stadt vernehmen. Den aufgezeigten Problemen gilt es mit verschärften Regelungen entgegenzuwirken. Deshalb das vorliegende Paket“.

Was ist neu?

Der bisherige Verhaltenskodex wird durch eine umfassende beiderseitige Vereinbarung zwischen den einzelnen Betreiber*innen und der Stadt Linz ersetzt. Dadurch sollen die Rahmenbedingungen für ein möglichst reibungsloses Nebeneinander gewerblicher E-Scooterverleihsysteme (EVS) im öffentlichen Straßenraum mit anderen Arten der Straßennutzung verbessert werden. Insbesondere soll dem unkontrollierten Abstellen von E-Scootern im Innenstadtbereich entgegengewirkt werden.

Fixe Stellflächen statt Free-Floating in der Innenstadt

Die Betreiber verpflichten sich, in der Innenstadt das „Ausleihen” sowie die Rückgabe der E-Scooter nur auf den von der Stadt zur Verfügung gestellten Flächen zuzulassen und dies durch entsprechende technische Konfigurationen sicherzustellen. Die Betreiber beteiligen sich zu je einem Viertel (mit ca. 14.000 Euro) an den Kosten für die Einrichtung der markierten Stellflächen.

Im Innenstadtbereich erfolgt die Umstellung auf ein stationsbasiertes Modell. Das heißt, die E-Scooter dürfen lediglich an den vordefinierten Standorten ausgeliehen und zurückgegeben werden. Ein freies Auf- und Abstellen der E-Scooter für die Betreiber und die Nutzer*innen abseits dieser Standorte ist im Zentrum nicht mehr gestattet. Die Nutzungsmöglichkeit der Innenstadt-Standorte steht allen Betreibern zur Verfügung

Ein Free-Floating-Modell (= keine festgelegten Entleih- bzw. Rückgabestationen) ist nur mehr außerhalb der Innenstadt erlaubt. Doch auch hier soll schrittweise auf dieses System umgestellt werden.

Rund 950 Abstellflächen an 109 Standorten

Die erste Ausbaustufe bezieht sich auf die Innenstadt, wo nun Ende April 109 Standorte bzw. Verleihstationen mit insgesamt zirka 950 E-Scooter-Abstellmöglichkeiten geschaffen werden.

Weitere Maßnahmen sind konkrete Vereinbarungen mit den Betreibern betreffend Qualitätskriterien, Sicherheit, Reduzierung der Geschwindigkeit, Verteilung der Scooter im Stadtgebiet und Reaktion auf Beschwerden seitens der Bevölkerung. Auch diese Punkte sind im zwischen der Stadt Linz und dem jeweiligen Betreiber abzuschließenden Vertrag dezidiert enthalten.

So soll den Nutzer*innen unmissverständlich empfohlen werden, Helme zu verwenden und die Verkehrsregeln sowie die Sicherheit von Fußgänger*innen zu beachten.

Übersicht über die Standorte im Stadtgebiet; Grafik:PTU
Übersicht über die Standorte im Stadtgebiet; Grafik:PTU

Geschwindigkeitsreduzierung

Die Betreiber verpflichten sich zur Reduktion der Geschwindigkeit von E-Scootern in besonders sensiblen Bereichen auf 10 km/h sowie im übrigen Stadtgebiet auf 20 km/h.

Die besonders sensiblen Bereiche werden seitens der Stadt Linz festgelegt. Derzeit sind dies Fußgängerzonen und sämtliche innerstädtischen Parkanlagen, sofern dort die Nutzung nicht ohnehin untersagt ist. Insbesondere davon betroffen sind der Volksgarten, Schillerpark, Hessenpark, Stadtpark, Schlosspark, Bauernbergpark, Andreas-Hofer-Park und KUK-Med Campus-Park.

Flexible Reaktion auf Veranstaltungen

Die Betreiber verpflichten sich zur Entfernung der E-Scooter bei Veranstaltungen im Innenstadtbereich, bei denen von einer größeren Menschenansammlung auszugehen ist. Bei welchen Veranstaltungen und in welchem Ausmaß die Entfernung notwendig ist, wird im Vorfeld vom Stadtpolizeikommando Linz festgelegt (wie Pflasterspektakel, Linzer Krone-Fest, Linz Marathon, Sparkasse City Night Run, Linzer Altstadt-Weinfest „Wein & Kunst“, Klangwolke, Klassik am Dom und Linzer Genusslandstraße).

Die Betreiber weisen die strukturelle und wirtschaftliche Fähigkeit nach, auf unvorhergesehene Ereignisse schnell reagieren zu können (zum Beispiel Ansammlung einer großen Anzahl von E-Scootern an einer bestimmten Stelle, Behinderung von wichtigen Verkehrswegen, etc).

Beschränkung auf maximal 250 Scooter (pro Betreiber) in der Innenstadt

Die vier Betreiber verpflichten sich, dass pro Unternehmen nicht mehr als 191 E-Scooter im Innenstadtgebiet eingesetzt werden. Sollte ein weiterer Betreiber dazu kommen, wird diese Obergrenze aliquot limitiert.
Im Zeitraum von 22.00 bis 6.00 Uhr darf sowohl bei der Abholung wie auch bei der Umverteilung zu den Verleihstandorten die Nachtruhe nicht gestört werden.

Die Betreiber verpflichten sich, eine gleichmäßige Verteilung der E-Scooter in den äußeren Stadtbereichen sicherzustellen und Häufungen von E-Scootern (mehr als fünf E-Scooter an einem Ort) zu vermeiden.

Striktes „Scooter-Regime“ auch außerhalb der City

Für die äußeren Stadtbereiche gelten folgende Vorgaben:

  • kein Aufstellen in Radabstellanlagen
  • kein Aufstellen vor Zugängen/Einfahrten
  • kein Aufstellen in Haltestellen
  • kein Aufstellen auf Radwegen oder kombinierten Geh- und Radwegen
  • kein Aufstellen auf Gehsteigen und -wegen, es sei denn, dass zumindest eine Restbreite von 2 m verbleibt
  • kein Aufstellen auf taktilen Einrichtungen.

Transparenz und rasche Reaktion auf Bürgerbeschwerden

Darüber hinaus verpflichten sich die Betreiber ein webbasiertes Beschwerdemanagement-Tool für Bürger*innen zu schaffen und zu betreiben. Dieses Tool soll für jedermann die niederschwellige Möglichkeit bereitstellen, um auftretende Probleme (zum Beispiel Falschparker, umgestoßene Fahrzeuge, Vandalismus, defekte E-Scooter, etc.) direkt an die Betreiber zu melden.

Die Betreiber stellen der Stadt Nutzungsdaten (zum Beispiel Heatmap, gefahrene Kilometer oder Anzahl Entlehnungen) in anonymisierter Form auf deren Anfrage für Planungszwecke zur Verfügung. Darunter sind insbesondere auch Echtzeitdaten für Zwecke der Geo-Information zu verstehen.

Die Betreiber verpflichten sich, die Nutzer*innen zur Einhaltung der Verkehrsregeln zu bewegen (zum Beispiel keine Gehsteige zu befahren, Abstellen der E-Scooter nur unter Einhaltung der StVO-Vorschriften). Ziel dieser Verpflichtung ist es, den Nutzer*innen das Fahren und Parken von E-Scooter zu erleichtern, indem die Betreiber Aufklä-rungsmaßnahmen ergreifen und regelwidriges Verhalten nachweislich sanktionieren. Insbesondere haben die Betreiber die Nutzer*innen in diesem Zusammenhang mittels Applikation auf das richtige Abstellen hinzuweisen (keine Sicherheitsgefährdung, kein öffentliches Ärgernis, möglichst platzsparend) und bei einer fortgesetzten Missachtung von einer Nutzung auszuschließen.

E-Scooter, die eine Behinderung darstellen, sind von den Betreibern in der Zeit von 8 bis 20 Uhr binnen zwei Stunden nach Meldung zu entfernen, bei Gefahr in Verzug sofort.

Prinzip der Nachhaltigkeit schon beim Aufstellen und Einsammeln

Die Betreiber verpflichten sich, den Verleihbetrieb mit nachhaltigen Fahrzeugen (zum Beispiel E-Autos, (E-)Fahrräder), jedenfalls ohne klassische Verbrennungsmotoren, vorzunehmen. Bedarf dies einer Übergangsfrist, so ist diese einvernehmlich zwischen der Stadt Linz und den Betreibern festzulegen.

„Scooter- Sheriffs“ weiterhin Pflicht

Die Betreiber verpflichten sich außerdem, sowohl in der Innenstadt als auch in den äußeren Stadtgebieten auf eigene Kosten einen Ordnerdienst zu beschäftigen, um einen geordneten Verleihbetrieb und eine zeitnahe Problemlösung bei Beschwerdefällen sicherzustellen. Hierfür ist im Einvernehmen mit der Stadt Linz eine geeignete Anzahl an Mitarbeiter*innen (abhängig von der konkreten Beschwerdelage nach Einrichtung des EVS) einzusetzen. Ein gemeinsamer Ordnerdienst der Betreiber ist zulässig.

Weitere Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"