Corona-Demos: Öffentliche Sicherheit und Aufrechterhaltung der Ordnung
Seit Wochen beeinträchtigen beinahe täglich stattfindende Demonstrationen gegen die Covid-19-Maßnahmen das öffentliche Leben in zahlreichen österreichischen Städten. Auch die beiden bevölkerungsstarken Städte Linz und Steyr sehen sich damit konfrontiert. Als wichtige Arbeitsstandorte wird immer wieder die Mobilität der Wohnbevölkerung sowie der EinpendlerInnen bewusst in Mitleidenschaft gezogen. Diese Versammlungen sorgen für Störungen des öffentlichen Verkehrs sowie an wichtigen Hauptverkehrswegen. „Damit werden Ruhe und Ordnung beeinträchtigt, was wiederum für breiten Unmut bei der überwältigenden Mehrheit unserer BürgerInnen sorgt“, betonen der Linzer Bürgermeister Klaus Luger und sein Steyrer Amtskollege Markus Vogl. Bei Aufrechterhaltung sämtlicher Verfassungsrechte plädieren Luger und Vogl für eine einfache Gesetzesänderung, um etwa Marschrouten, Versammlungsorte oder die Dauer von Kundgebungen durch die Behörden mitgestalte zu können.
Meinungsfreiheit stellt ein unbestrittenes Gut unseres Rechtsstaates dar und ist im Artikel 12 unseres Staatsgrundgesetzes sowie in Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention geregelt. Daran darf in unserer liberalen Demokratie nicht gerüttelt werden. Dennoch muss jedoch auch unmissverständlich Rücksicht auf die gesamte Gesellschaft genommen werden. Auch die Mehrheit der Bevölkerung hat ihr Recht darauf, den öffentlichen Raum unter normalen Bedingungen zu nutzen.“
Bürgermeister Klaus Luger & Markus Vogl
„Niemand stellt Demonstrationen von Impfgegnern, auch nicht von Corona-Leugnern, in Frage. Unsere Demokratie ist gefestigt, sie hält auch solche Spannungen aus. Andere Marschrouten würden aber zur Verminderung von Verkehrsstillständen und damit zum Abbau von Aggressionen einen nicht unerheblichen Beitrag leisten.“
Derzeit besteht aufgrund diverser Durchführungsbestimmungen zum Verfassungsgesetz nur ein geringer Handlungsspielraum für die Regelung von Ort und Zeit von Demonstrationen. Derzeit ist es der Versammlungsbehörde lediglich möglich, eine Versammlung im Vorfeld zu untersagen oder diese während des Stattfindens aufzulösen (zuletzt u.a. VfGH Slg 15.362/1998). Dies hat zur Folge, dass nur dann eine Beschränkung der Versammlungsfreiheit zulässig ist, wenn sie „im Interesse der nationalen und öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral oder des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist“. Um hierfür den Polizeibehörden stärkere Rechte bzgl. der konkreten Durchführung von Demonstrationen zu gewähren, müsste das Parlament mit einfacher Mehrheit die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen adaptieren. In diesem Rahmen ist es denkbar, die Bewilligungsbehörde zu ermächtigen, die Inanspruchnahme bestimmter Straßenräume während bestimmter Uhrzeiten zur Vermeidung erheblicher Störungen des Straßenverkehrs zu unterbinden und Routenänderungen verbindlich vorzugeben. Dies richte sich beispielsweise an Routen auf Hauptverkehrswegen zu Zeiten des Berufsverkehrs.
In diesem Zusammenhang erinnert das Linzer Stadtoberhaupt an den 1. Dezember 2021, als ManifestantInnen zweimal die Nibelungenbrücke und somit das gesamte Linzer Verkehrssystem lahmlegten. Zahlreiche BürgerInnen wandten sich an den Bürgermeister und gaben auf diesem Weg ihren Unmut über die stattfindende Demonstration bekannt. Ebenso erinnert Luger an die Ereignisse der Silvesternacht, die bei der Bevölkerung auf absolutes Unverständnis stießen.
Auch in Steyr komme es aufgrund der Kundgebungen mittlerweile regelmäßig zu Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs, ergänzt Bürgermeister Markus Vogl. Die Routenführung durch dichtes Wohngebiet sieht er ebenfalls kritisch. Dabei entstehe eine Kulisse, die viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt verängstigen würde, fügt er hinzu.
Mitte Jänner ziehen die beiden Bürgermeister nun Bilanz. Das Aggressionspotenzial steige kontinuierlich an, Verkehrsstörungen, Verunsicherungen und Besorgnis bei unbeteiligten Personen aufgrund der evidenten Maßnahmenverletzungen ließen letztlich auch das Vertrauen in den Rechtsstaat schwinden. „Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hält sich an die Maßnahmen, reduziert soziale Kontakte, trägt diszipliniert Maske und zeigt Verständnis für Einschränkungen, auch für die Absage öffentlicher Veranstaltungen. Eine kleine Minderheit jedoch provoziert ohne Masken und ohne Abstände, blockiert Verkehrswege und drangsaliert stundenlang die anrainende Wohnbevölkerung. Hier ist der Rechtsstaat gefordert, klare Regelungen zu schaffen, um den willkürlichen Missbrauch des Demonstrationsrechts einzuschränken. Damit hätte unsere Exekutive Möglichkeiten, konsequenter zu handeln und das Vertrauen in den Rechtsstaat wieder zu stärken,“ so die Bürgermeister Luger und Vogl.