Leben & Stadt

„Wegen des Corona-Virus darf niemand sein Dach über dem Kopf verlieren.“

Antworten auf die häufigsten Fragen der Mieterinnen und Mieter

Das grassierende Corona-Virus beginnt sich nunmehr auch auf die wirtschaftliche Gesundheit heimischer Unternehmen auszuwirken. Betroffen davon sind nun verstärkt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unternehmen, die entweder nach Kündigungen oder bei der Einrichtung von Kurzarbeit Lohneinbußen hinzunehmen haben. Und das mit den entsprechenden Konsequenzen: Manche können ihre Miete für die Wohnung nicht mehr zur Gänze bezahlen.

„Die städtische Wohnungsgesellschaft GWG versucht hier individuelle Lösungen anzubieten, um den Menschen in dieser schwierigen Situation zu helfen. Mieter einer GWG-Wohnung, die sich in einer von der Corona-Krise verursachten Situation befinden, sollen sich bitte umgehend an die GWG wenden. Die städtische Wohnungsgesellschaft wird durch Stundung der Miete versuchen, eine Lösung für Betroffene zu finden. Wegen des Corona-Virus darf niemand sein Dach über den Kopf verlieren. Wir lassen unsere Mieter nicht im Stich“,

bemüht sich Bürgermeister Klaus Luger, soziale Härten abzufedern.

 

Nikolaus Stadler, Geschäftsführer der Linzer GWG, beantwortet im Folgenden die häufigsten Fragen, die im Kundenservice der GWG bzw. bei Bürgermeister Klaus Luger eingelangt sind:

Sie sind Mieter einer Wohnung. Ihre Einkünfte, die Sie aus selbständiger Tätigkeit erwirtschaften brechen weg“

Sie sind selbständig tätig und verfügen auf Grund der Sperre Ihres Unternehmens nur noch über geringe Einkünfte. Sie können die Miete für Ihre Wohnung nicht mehr im vollen Umfang bezahlen.

Sie sind als Mieter von keiner der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen oder Verordnungen umfasst und haben daher auch weiterhin die Miete zu bezahlen.

Die GWG bietet diesen MieterInnen als Alternative eine Lösung an, bei der sie über eine Ratenzahlungsvereinbarung die ausstehende Miete so bezahlen können, dass sie weiterhin ein „Dach über dem Kopf“ haben.

„Sie bezahlen Ihre Miete unter Vorbehalt aufgrund rechtlicher Unsicherheiten“

Wenn MieterInnen der Ansicht sind, dass sie einen Anspruch auf eine Mietenreduktion haben, weil sie beispielsweise als Ein-Personen-Unternehmen (EPU) einen Raum der Wohnung als Büro verwenden, dann soll die Miete unter dem Titel „unter Vorbehalt“ einbezahlt werden. Mieter sollen auf keinen Fall eigenmächtige eine Reduzierung der Miete vornehmen.

Nehmen Sie mit der GWG Kontakt auf, damit auch Ihr Fall geprüft werden kann. Definitiv nicht möglich ist, dass eine Wohnung zur Gänze als Büro genutzt werden kann, denn dies widerspricht den Grundsätzen der Wohnbauförderung.

„Sie warten auf Ihre Wohnungsübergabe: wird diese erfolgen?“

Die GWG übergibt derzeit trotz Homeoffice und Ausgangsbeschränkungen alle Wohnungen, für die bereits Mietverträge ausgestellt und unterzeichnet wurden.

„Sie haben die Wohnung bereits gekündigt, können jedoch noch nicht übersiedeln“ 

Wenn Sie eine Wohnung bereits gelkündigt haben, nun aber nicht übersiedeln können, weil sich beispielsweise kein Übersiedlungsunternehmen findet, dann wird die GWG die Kündigungsfristen verlängern.

„GWG verzichtet derzeit auf den Versand von Mahnungen. Kümmern Sie sich jedoch selbst um die Änderung des Zahlungsverkehrs“

Auf Grund der Vielzahl an aktuellen Fällen wird die GWG den Versand von Mahnungen einstellen. Mieter, die Ihre Miete mit Zahlschein bezahlen, ersucht die GWG in den oben beschriebenen Fällen selbständig auf die aktuelle Situation zu reagieren.

Mieter mit einem Einziehungsauftrag sollen mit Ihrer Bank Kontakt aufnehmen, um den Einziehungsauftrag zu widerrufen. Damit tritt der Fall einer Stundung ein und die GWG kann mit den Mietern eine Vereinbarung über die Stundung der Miete und eine Ratenzahlung vereinbaren, die auf die aktuelle wirtschaftliche Situation Rücksicht nimmt.

Die GWG ersucht die Mieter sich direkt an die GWG zu wenden und ihre Anfragen per  Mail an die Adresse gwginfo@gwg-linz.at zu senden oder zwischen 8 und 12,Uhr im Kundencenter unter (0732) 7613 anrufen.

Es wird jeder einzelne Fall geprüft werden. Auf Grund der Ausnahmesituation und der Vielzahl an Fällen ersucht die GWG schon jetzt um Geduld.

Weitere Artikel

Was gibt es noch?
Schließen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"