Freizeit & Tipps

Ein braver Hund hält sich an die Regeln

Was alle Linzer HundehalterInnen wissen sollten

Hunde sind bekanntlich die besten Freunde des Menschen. Diese gehen durch dick und dünn mit Herrli und Frauli. Was bei der Hundehaltung in Linz zu beachten ist, weiß ALLES LINZ.

In Linz leben knapp 7000 der treuen vierbeinigen Wegbegleiter. Wenn man einen Hund bekommt, der älter als zwölf Wochen ist, muss dieser binnen drei Tagen dem Magistrat gemeldet werden. Zur Registrierung benötigt man folgende Daten und Unterlagen:

  • Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters/der Hunderhalterin (mindestens 16 Jahre)
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
  • Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat (VorbesitzerIn)
  • Der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis (Theoriekurs)
  • Ein Nachweis (Polizze oder Versicherungsbestätigung) über eine Haftpflichtversicherung für den Hund von mindestens 725.000 Euro
  • Chipnummer

Ein braver Hund zahlt seine Steuern

Es ist eine jährliche Hundeabgabe von 54 Euro zu entrichten, die direkt bei der Anmeldung bezahlt werden kann. Diese Abgabe liegt österreichweit im Mittelfeld und muss pro Hund entrichtet werden. Dabei bekommt man auch eine Hundemarke, die jeder Hund sichtbar tragen muss und erleichtert dabei die Identifikation, sollte der Hund einmal entlaufen sein.

Ein braver Hund hat eine/n verantwortungsvolle/n HalterIn

Gerade in der Stadt trägt man als Hundehalter/Hundehalterin eine besondere Verantwortung. Das beinhaltet das verpflichtende Beseitigen von Hundeexkremente und das Mitnahmeverbort von Hunden auf speziellen Plätzen wie Kinder- und Jugendspielplätzen, Badebecken, Grünflächen unddas Wasser der Linzer Badeseen. Dann gibt es da noch die Leinen- UND Maulkorbpflicht, die vor allem in öffentlichen Verkehrsmittel, in Schulen, Kindergärten und Horte sowie bei Menschenansammlungen, in Einkaufszentren, Vergnügungsparks und Gaststätten gilt. Außerhalb der Freilaufflächen besteht Leinenpflicht im gesamten Stadtgebie.

Ein braver Hund ist nur auf Freilaufflächen leinenlos

Die Stadt Linz stellt Freilaufflächen zur Verfügung, wo die Leinenpflicht nicht gültig ist. Einfach Ausschau nach den Beschilderungen halten. Vorsicht gilt trotzdem, wenn sich Kleinkinder dort aufhalten oder Kinderspielplätze in der Nähe sind.

Hundefreilaufflächen in Linz

  • Linzer Donauufer ab VÖEST-Brücke (Autobahn A7) stromabwärts
  • Bereich Modellflugplatz ausgenommen Fluggelände
  • Freinberganlage
  • Parkanlage Sonnenpromenade (Arboretum)
  • Parkanlage Bauernberg
  • Park Seniorenzentrum Ing. Stern-Straße
  • Areal entlang Segelflugplatz ausgenommen Fluggelände (zwischen Motorboothafen und Einfahrt Tankhafen)
  • Hummelhofwald
  • Wasserwald (teilweise)
  • WAG-Park westlich der Landwiedstraße
  • Traunauen beidseitig zwischen Traun-Brücke (Autobahn A7) und Umfahrung Ebelsberg (ausgenommen Naturschutzgebiete)
  • Ökopark Hainbuchenweg (eingezäunter Bereich)
  • Panuliwiese (eingezäunter Bereich)

Hundefreilaufflächen in Urfahr

  • Wanderwege Dießenleitenbach und Bachlberg (ausgenommen
    Verkehrsflächen und geschlossen bebaute Gebiete)
  • Wanderwege Pöstlingberg (ausgenommen engere Pöstlingberganlage und Schmittenwiese, Kreuzweg, Verkehrsflächen und geschlossen bebaute Gebiete)
  • Heilhamerpark
  • Urfahraner Donauufer ab VÖEST-Brücke (Autobahn A7) stromabwärts bis zur Stadtgrenze

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